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Fehmarnbelttunnel: Gericht bittet um Stopp von Riff-Arbeiten


Leipzig
Fehmarnbelttunnel: Gericht bittet um Stopp von Riff-Arbeiten

Von dpa
17.01.2022Lesedauer: 2 Min.
FehmarnbelttunnelVergrößern des Bildes
Bagger stehen auf einer Baustelle für den geplanten Fehmarnbelt-Tunnel. (Quelle: picture alliance/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Land Schleswig-Holstein zu einem vorläufigen Stopp von Baggerarbeiten im Bereich geschützter Riffe am deutsch-dänischen Fehmarnbelttunnel aufgefordert. Es handele sich um eine standardmäßige Bitte des Gerichts, die Arbeiten in dem betroffenen Bereich ruhen zu lassen, bis über einen Eilantrag entschieden sei, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag. Den Antrag hatte das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung am Donnerstag eingereicht. Zuvor hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" darüber berichtet.

Das Gericht habe keine Kenntnisse darüber, wie weit die Arbeiten inzwischen fortgeschritten seien, sagte der Sprecher. Wann ein Beschluss über den Eilantrag zu erwarten ist, sei ebenfalls unklar.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) reagierte gelassen auf die Entscheidung des Gerichts. "Selbst wenn das Aktionsbündnis damit eine Verzögerung des Bauablaufs bewirken sollte, wird die Klage weder eine substanzielle Veränderung des Projekts selbst noch des Zeitplans mit sich bringen", sagte er.

Voraussichtlich noch am Montag wollten die beiden Vorhabenträger Femern A/S und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) über das weitere Vorgehen beraten. "Klar ist für das Land, dass es bis zur Eilentscheidung des Senats keine weiteren Arbeiten in den strittigen Bereichen geben werde", sagte Buchholz.

Einen Bericht der "Kieler Nachrichten", wonach Femern A/S bereits am Sonntag einen Schwimmbagger von der Baustelle abgezogen habe, bestätigte eine Sprecherin der Planungsgesellschaft am Montag zunächst nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2020 Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden jedoch die Riffe, die erst nach Abschluss der Planungen entdeckt worden waren. Dafür sollte das Land ein ergänzendes Verfahren durchführen. Diese Planungen sehen Ausgleichsfläche für die Riffe an anderer Stelle vor. Dagegen haben der Naturschutzbund (Nabu), das Aktionsbündnis und zwei Firmen geklagt. Zudem wurden nun noch der Eilantrag eingereicht.

Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden.

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