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Leipzig: Prozess um die Tötung und Zerstückelung zweier Frauen geplatzt


Richter erkrankt
Prozess gegen Stückelmörder aus Leipzig geplatzt

Von dpa
Aktualisiert am 06.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Die Justitia ist an einer Türscheibe angebracht (Symbolbild): Der Prozess wegen der Tötung und Zerstückelung zweier Frauen muss erneut verschobenen werden.Vergrößern des Bildes
Die Justitia ist an einer Türscheibe angebracht (Symbolbild): Der Prozess wegen der Tötung und Zerstückelung zweier Frauen muss erneut verschobenen werden. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa)
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Eigentlich wurde der Angeklagte im Fall der zwei getöteten Frauen bereits zweimal verurteilt. Das Gericht hatte diese Urteile allerdings immer wieder aufgehoben. Nun wurde der Prozess erneut verschoben.

Ein Mann soll zwei Frauen in Leipzig getötet, die Leichen zerteilt und wie Müll entsorgt haben. Am Freitag sollte sich der Angeklagte zum dritten Mal vor dem Landgericht Leipzig verantworten, weil der Bundesgerichtshof (BGH) vorherige Urteile teilweise aufgehoben hatte. Jetzt wurde der Prozess verschoben. Wegen einer Erkrankung des Vorsitzenden Richters, kann das Verfahren auf unbestimmte Zeit nicht weitergeführt werden.

Das Landgericht hatte den aus der Mongolei stammenden Mann bereits zwei Mal wegen Mordes in zwei Fällen sowie Störung der Totenruhe verurteilt. Zudem wurde jeweils die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte 2016 eine 43-jährige Portugiesin und Monate später eine 40-jährige Deutsche erwürgt hatte. Anschließend soll er die Leichen zerteilt und im Elsterflutbecken sowie im Hausmüll, in der Toilette und in einem Abbruchhaus entsorgt haben.

Der BGH hielt die Schuldsprüche in dem Fall der 40-Jährigen allerdings nicht für tragfähig. Auch die Verurteilung wegen Störung der Totenruhe hatte bei den Bundesrichtern keinen Bestand. Nun muss sich eine andere Strafkammer des Landgerichts erneut mit dem Verbrechen beschäftigten. Das wird aber nichts daran ändern, dass der Täter eine lebenslange Strafe absitzen muss. Die Verurteilung wegen des Mordes an der 43-Jährigen ist rechtskräftig.

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