Klage zu Corona-Verordnungen Corona-Regeln: Verfassungsgerichtshof entscheidet im Juni

Anfang 2021 war Sachsen Hotspot in der Corona-Pandemie mit der bundesweit höchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Staatsregierung reagierte. Einige Maßnahmen stehen jetzt auf dem juristischen Prüfstand.
Mit den umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Anfang 2021 im Freistaat hat sich der sächsische Verfassungsgerichtshof beschäftigt. In dem sogenannten Normenkontrollverfahren wollen 38 Landtagsabgeordnete der AfD erreichen, dass die Vorschriften der Corona-Schutzverordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021 für verfassungswidrig erklärt werden. Das Gericht will seine Entscheidung am 12. Juni um 10.30 Uhr verkünden.
In der mündlichen Verhandlung betonten die Antragsteller, dass zahlreiche Bestimmungen zu sehr in die Grundrechte der Menschen eingegriffen hätten. Konkret ging es um Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit sowie Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Eheschließungen, Beerdigungen und Versammlungen.
Vorwurf: Ohne wissenschaftliche Grundlagen agiert
Die Staatsregierung habe nach dem Prinzip "Trial & Error" (Versuch und Irrtum) agiert, sagte der Prozessbevollmächtigte der Kläger, Rechtsanwalt Joachim Keiler. Dabei habe man ohne wissenschaftlich basierte Grundlagen einschneidende Regelungen für die Bevölkerung getroffen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und deren Zusammenhang mit dem damaligen Infektionsgeschehen nicht ersichtlich gewesen.
Staatsregierung: Maßnahmen getroffen, um Leben zu schützen
Der Vertreter der Staatsregierung räumte ein, dass es unerfreuliche, bisweilen auch harte Maßnahmen gewesen seien. "Bei allen Unschärfen war es aber das Ziel, bestmöglich Leben und Unversehrtheit der Menschen zu schonen", betonte Rechtsanwalt Jürgen Rühmann. Niemand habe Anfang 2021 gewusst, wie sich das Infektionsgeschehen entwickeln würde. Zudem sei damals die Zeit für umfassende, wissenschaftlich basierte Grundlagen nicht vorhanden gewesen. Später gewonnenes Wissen könne man den Verordnungen nun nicht zum Vorwurf machen.
Sachsen war Anfang 2021 Corona-Hotspot
Anfang 2021 war Sachsen in der Corona-Pandemie der negative Spitzenreiter in Deutschland und hatte die höchste Sieben-Tage-Inzidenz aller Bundesländer. Tagelang lag nach Angaben des Robert Koch-Instituts die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche über 300. Täglich starben laut sächsischem Sozialministerium oftmals mehr als 100 Menschen an oder mit dem Coronavirus im Freistaat. Dann traten die beiden verschärften Verordnungen in Kraft.
AfD war im Eilverfahren gescheitert
Einen umgehend gestellten Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte der sächsische Verfassungsgerichtshof im Februar 2021 abgelehnt. Die Maßnahmen hätten die Grundrechte der Menschen zwar gravierend eingeschränkt, hieß es in der Begründung. Dem habe jedoch eine besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen und drohender Überforderung des Gesundheitssystems zugrunde gelegen. Nun steht die Entscheidung im Hauptverfahren an.
- Nachrichtenagentur dpa