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Fall Jesse L.: Angeklagter soll Jugendstrafe bekommen


Er suchte mit nach Jesse L.
Jugendlicher erschossen – Jugendstrafe für Angeklagten?

Von t-online, ads

23.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Jesse L.: Der 19-Jährige galt eine Woche lang als vermisst.Vergrößern des BildesJesse L.: Der 19-Jährige galt eine Woche lang als vermisst. (Quelle: Polizei Leipzig)

Ein Jugendlicher verschwindet, seine Leiche taucht Tage später zwischen Leipzig und Schkeuditz auf. Für den damals 20-jährigen Verdächtigen soll nun Jugendstrafe gelten.

Rund ein Jahr nach der Tat geht es vor Gericht um den Fall Jesse L.: Wegen des Tods des 19-Jährigen in Schkeuditz bei Leipzig hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Jugendstrafe für den Angeklagten gefordert. Der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Mann wird dafür trotz seiner Volljährigkeit als Heranwachsender eingestuft.

Nach einem Treffen mit einem Bekannten in Halle war Jesse L. am 11. Januar vergangenen Jahres verschwunden. Die Polizei hatte die Bevölkerung mithilfe eines Fotos um Mithilfe gebeten, nach dem Jugendlichen war mit Hunden und einem Hubschrauber gesucht worden. Knapp eine Woche später dann die Gewissheit: Die Leiche des 19-Jährigen wurde in einem Graben neben der S-Bahn-Strecke nach Leipzig entdeckt.

Forderung liegt unter Höchstmaß für Mord

Eine Jugendstrafe würde für den nun angeklagten jungen Mann Freiheitsentzug bedeuten, dabei liegt das Höchstmaß eigentlich bei zehn Jahren. Nur für Mord und bei besonderer Schwere der Schuld darf die Strafe bis zu 15 Jahre betragen – dies fordert die Staatsanwaltschaft dementsprechend.

Die Jugendstrafe wird dann verhängt, wenn ein junger Erwachsener zur Zeit der Tat "nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand" oder es sich bei der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. Im Fall Jesse L. dürfte letzteres definitiv nicht zutreffen. Dem Gericht zufolge soll der Angeklagte sein Opfer mit einem Schuss ins Gesicht getötet haben, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Leipziger Landgericht.

Im Laufe der seit Juli 2022 laufenden gerichtlichen Aufarbeitung des Falls habe der Angeklagte voneinander abweichende Aussagen gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Aufgrund der Auswertung der Beweismittel habe man den Ablauf des Tattages dennoch lückenlos rekonstruieren können.

Staatsanwaltschaft: Hinrichtung für Drogen

Demnach soll der junge Mann das Opfer in eine vorab geplante Falle gelockt haben, hieß es. Er habe habgierig und heimtückisch gehandelt und den 19-Jährigen dann kaltblütig ermordet. Der Kopfschuss glich laut Staatsanwaltschaft einer Hinrichtung.

Ziel des wegen Mordes Angeklagten sei gewesen, an acht Kilogramm Marihuana zu gelangen, die das Opfer besaß. Anschließend habe er die Droge weiterverkaufen wollen, um Schulden aus vorherigen Drogengeschäften zu begleichen.

Angeklagter beteiligte sich an Suche nach damals Vermisstem

Auch das Opfer soll mit Drogen gehandelt haben. Der 19-Jährige war am 11. Januar vergangenen Jahres als vermisst gemeldet und rund eine Woche lang gesucht worden, bis er erschossen auf einem Feld gefunden wurde. Mehr dazu lesen Sie hier.

Der Angeklagte hatte sich laut Staatsanwaltschaft an der Suche beteiligt und die Polizei schließlich selbst zur Leiche geführt. Der Tote soll in einem Straßengraben versteckt worden sein.

Seit 18. Januar 2022 sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Plädoyers der Verteidigung des Angeklagten wurden für kommenden Mittwoch angekündigt. Für den Angeklagten gilt bis zum Abschluss der Verhandlungen die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
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