Gericht entscheidet AfD-Richter Maier soll in den Ruhestand versetzt werden
AfD-Politiker Jens Maier wird nicht als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren. Das hat ein Gericht in Leipzig entschieden.
Das Leipziger Dienstgericht für Richter hat am Donnerstag über die berufliche Zukunft des AfD-Politikers Jens Maier in Sachsen entschieden. Der als Rechtsextremist eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete soll in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht für Richter folgte am Donnerstag einem Antrag des sächsischen Justizministeriums. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Anwalt des früheren Abgeordneten hatte zu Beginn noch beantragt, das Verfahren auszusetzen. Nach seiner Darstellung müsste zunächst Maiers Einstufung als Rechtsextremist überprüft werden, bevor seine Zukunft als Richter verhandelt werden kann. Maier wird im sächsischen Verfassungsschutzbericht erwähnt. Er hatte bei der Bundestagswahl 2021 sein Mandat verloren und will nun in seinen alten Job als Richter in Sachsen zurückkehren.
Maier will kein Rechtsextremist sein
Das will das Justizministerium verhindern und hat seine Versetzung in den Ruhestand "zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege" beantragt. Bei dem Antrag stütze sich das Ministerium maßgeblich auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes, sagte Maiers Verteidiger Jochen Lober vor dem Leipziger Dienstgericht.
Sein Mandant klage aber gegen die Einstufung – den Ausgang dieses Verfahrens müsse man erst abwarten. Das Haus von Justizministerin Katja Meier (Grüne) argumentierte dagegen, dass es nicht auf das Etikett Rechtsextremist ankomme, sondern darauf, was Maier als Richter repräsentiere.
Richter gehen Tweets durch
Das Gericht hatte bereits angedeutet, dass es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zwingend abwarten muss. Die Einstufung Maiers durch den Verfassungsschutz und seine Eignung als Richter seien aus Sicht der Richter unterschiedliche Sachverhalte. Die Juristen gingen im vollbesetzten Gerichtssaal einzeln Äußerungen und Tweets Maiers durch. Das sächsische Justizministerium hatte diese angebracht, um zu beweisen, dass Maier eine Gefahr für die Rechtspflege sei.
Maier war eine prominente Figur im inzwischen aufgelösten "Flügel" der AfD. Bei einem Landesparteitag fiel er etwa einmal mit der Äußerung auf: "Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt."
Parallel zur Verhandlung vor dem Dienstgericht läuft vor dem Landgericht ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Abgeordneten. Dabei könnte es auch um die Frage gehen, ob Maier seine Dienstbezüge verliert. Allerdings könnte sich auch dieses Verfahren über mehrere Instanzen ziehen.
- Material der Nachrichtenagentur dpa