Eine Woche vor Beginn Prozessauftakt im Fall Gil Ofarim geplatzt – wie es weitergeht

Lange war der 24. Oktober erwartet worden. Dann sollte das Verfahren gegen Gil Ofarim beginnen. Nun macht das Gericht einen kurzfristigen Rückzieher.
Der Fall Gil Ofarim vor dem Leipziger Landgericht zieht sich weiter hin: Die ursprünglich für den kommenden Montag geplante Prozesseröffnung gegen den Sänger hat das Landgericht kurzfristig abgesagt.
Ein Sprecher sagte t-online, dass das Gericht zu dem Entschluss gekommen sei, dass das Verfahren nicht schon am 24. Oktober beginnen könne. Grund sei eine Reihe von Wünschen von Ofarims Verteidigung und des Nebenklägers, aber auch der Vorstoß der Leipziger Staatsanwaltschaft, die beiden im Raum stehenden Verfahren gegen den Sänger gemeinsam verhandeln zu lassen.
So hatte die Nebenklage etwa kurzfristig einen umfangreichen Schadenersatzantrag eingereicht. Zudem hatten Ofarims Anwälte auch von Terminschwierigkeiten gesprochen. Und ein dritter Grund: Ofarims Anwälte wollen wegen eines vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnten Befangenheitsantrags gegen einen im Fall Ofarim beauftragten Richter noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Nun soll der Prozess gegen Ofarim frühestens in sechs Monaten in Leipzig beginnen.
Gil Ofarim: Anwälte warfen Gericht "Schauprozess" vor
In einer Verfügung von Montag machte das Leipziger Gericht deutlich, dass man mit der Verschiebung des Verfahrens auch den Vorwürfen von Ofarims neuen Anwälten, Alexander Stevens und Alexander Betz, begegnen will: Sie waren zuletzt vor dem Oberlandesgericht Dresden mit einem Befangenheitsantrag gegen einen Richter gescheitert, der das Verfahren gegen Ofarim in Leipzig hätte führen sollen. Stevens und Betz hatten dem Leipziger Gericht zuletzt vorgeworfen, Ofarim wegen seiner Bekanntheit in einem "Schauprozess" vorführen zu wollen.
Das Gericht räumt mit der Verschiebung die Möglichkeit ein, dass weitere offene Streitfragen zwischen Ofarims Verteidigung und dem Gericht noch vor einem tatsächlichen Prozessbeginn geklärt werden können.
Ofarim soll sich nach Antisemitismusvorwürfen gegen einen Mitarbeiter eines Leipziger Hotels, die nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft jeder Grundlage entbehren sollen, wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten. Der Musiker gab vor etwa einem Jahr an, er sei von dem Mitarbeiter beim Einchecken aufgefordert worden, eine Kette mit Davidstern abzulegen. Die öffentlich geäußerten Vorwürfe schlugen damals hohe Wellen.
- Telefonat mit dem Pressesprecher des Landgerichts Leipzig
- Landgericht Leipzig: Verfügung vom 17.10.2022
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa