"Interessante Variante" Leipziger Landgericht kontert Ofarim-Anwälte
Der Streit um das Verfahren gegen Gil Ofarim reißt nicht ab: Nun wehrt sich das Landgericht gegen die Kritik der Anwälte – mit einer spitzen Formulierung.
Am 24. Oktober soll sich Gil Ofarim vor dem Leipziger Landgericht wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung verantworten – doch schon im Vorfeld schwelt ein Streit zwischen den Verteidigern des Sängers und dem Gericht selbst. Ofarims Verteidigung hatte Vorwürfe gegen die Leipziger Justiz erhoben: Es solle ein öffentlichkeitswirksamer Schauprozess durchgeführt werden – dazu passe, dass der Eröffnungsbeschluss des Leipziger Landgerichts bislang nicht allen Verteidigern zugegangen sei.
Gegenüber der "Bild" äußerte sich der Sprecher des Landgerichts, Johann Jagenlauf, zu den Vorwürfen. Er sagte der Zeitung demnach: "Die Anklage gegen Gil Ofarim bleibt unverändert zugelassen. Über eine Beschwerde darüber wird das Oberlandesgericht zu befinden haben." Der Vorstoß der Ofarim-Anwälte sei, so wohl ein wenig spöttisch gemeint, "eine interessante Variante, mit Blick auf die Strafprozessordnung."
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Streit um angebliche Richter-Äußerung zu Ofarim
Markus Hennig und Alexander Stevens, die Ofarim vor Gericht vertreten, lehnen den für das Verfahren vorgesehenen Richter Jens Kaden ab. Ihre Begründung: Dieser habe in einem Vorgespräch mit den Anwälten gesagt, dass er sich Antisemitismus in einem "hochklassigen Hotel" wie dem Westin schwer vorstellen könne. Deshalb halten sie den Juristen Kaden für befangen.
Über ein zweites Befangenheitsgesuch muss das Landgericht in dem Fall nun noch entscheiden – Jagenlauf erwartet gegenüber "Bild" aber nicht, dass der Richter in dem Verfahren noch ausgetauscht werden könnte: "Nach momentanem Stand wird Richter Kaden den Vorsitz ab dem 24. Oktober haben."
Der 40-jährige Ofarim kommt wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht, nachdem er vor einem Jahr in einem viralen Video geschildert hatte, dass ein Hotelmitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber so nicht zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf.
Dass nun gegen den Musiker ein "Schauprozess" durchgeführt werden solle, zeigt nach Ansicht der Anwälte auch die Besetzung der Strafkammer mit so vielen Richtern, wie sie sonst nur bei außergewöhnlich schweren Straftaten wie Mord und Totschlag vorgesehen seien. Zudem erklärten die Verteidiger, das Gericht sei wohl selbst nicht von einer Verurteilung des Musikers überzeugt, wenn es darauf hinweise, dass Ofarims Verhalten auch als "üble Nachrede" betrachtet werden könne. Für das Verfahren sind sieben Verhandlungstage angesetzt.
- bild.de: "Hickhack um Verhandlung gegen Gil Ofarim: Landgericht Leipzig hält an Prozessauftakt im Oktober fest"
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa