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Gil Ofarim: Anwalt erklärt seine Strategie und kritisiert Gericht


"Gehen davon aus, dass Anträge abgebügelt werden"
Ofarims Anwalt erklärt seine Verteidigungsstrategie

Von t-online, fas

Aktualisiert am 17.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Gil Ofarim bei einer Pressekonferenz (Archivbild): Sein Anwalt gab nun Hinweise auf die Strategie der Verteidigung.Vergrößern des Bildes
Gil Ofarim bei einer Pressekonferenz (Archivbild): Sein Anwalt gab nun Hinweise auf die Strategie der Verteidigung. (Quelle: STL/imago-images-bilder)

Bald wird darüber entschieden, ob Gil Ofarim vor Gericht muss. Sein Anwalt erklärt nun seine Strategie – und wieso er Anträge ohne Aussicht auf Erfolg stellt.

Womöglich an diesem Mittwoch hätte das Leipziger Landgericht darüber entschieden, ob die Anklage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen wird und der Sänger auf die Anklagebank muss.

Doch daraus wird erst einmal nichts: Seit kurzem lässt sich Ofarim von zwei weiteren Anwälten vertreten, diese haben nun einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. In einem Vorgespräch mit Ofarims erstem Anwalt soll er bereits seine Meinung zum Fall kundgetan und klargestellt haben, dass er sich die Beschreibungen des Sängers nur schwer vorstellen könne.

Ofarim-Anwalt: "Nur eine Bewährungsstrafe möglich"

Alexander Stevens, einer der beiden neuen Anwälte, hat nun der "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) seine Kritik am Gericht erläutert und Einblicke in die Strategie der Verteidigung gegeben. Neben dem Befangenheitsantrag fordern die Anwälte eine Verlegung des Prozesses: Das Landgericht sei, so Stevens, für Serienstraftäter, Kapitaldelikte oder Schäden in Millionenhöhe zuständig – aber nicht für die Delikte, die Ofarim vorgeworfen werden.

Der Sänger sei nicht vorbestraft, eigentlich sei "nur eine Bewährungsstrafe möglich". Am Landgericht gebe es aber normalerweise keine Verfahren, die ohne Haftstrafen enden. Bislang wurde das Verfahren am Landgericht mit dem großen öffentlichen Interesse an dem Fall begründet. Laut Anwalt Stevens sei aber das Amtsgericht nicht daran gehindert, die Verhandlung in einem größeren Sitzungssaal stattfinden zu lassen.

Anwalt befürchtet "Schauprozess" am Landgericht

"Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Leipziger Justiz hier einen Schauprozess anstreben könnte, nicht ausschließbar aus politischen Gründen", hatte Stevens bereits zuvor der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Als Gegenbeispiel führt er außerdem den Körperverletzungsprozess gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng an, der in erster Instanz am Münchner Amtsgericht stattgefunden hatte.

Der Prozess am Landgericht habe außerdem rechtliche Folgen: Sollte Ofarim verurteilt werden, dann wäre die nächste Instanz das Oberlandesgericht. Ofarim würde damit "ein ganzer Rechtsweg abgeschnitten", so Stevens zur "LVZ". Dennoch glaube der Anwalt nicht an einen Erfolg seiner Anträge.

"Natürlich gehen wir davon aus, dass unsere Anträge abgebügelt werden", sagte er laut "LVZ". Aufgrund der Dringlichkeit müsse er aber "alle Mittel für meinen Mandanten ausschöpfen".

Trug Ofarim die Davidstern-Kette? Laut Anwalt "unerheblich"

Den Anwälten geht es in erster Linie um Zeit: Mit den Anträgen werde zumindest die Entscheidung, ob das Hauptverfahren eröffnet wird, nochmals verschoben. Mehr Zeit, um sich mit dem Fall vertraut zu machen.

Stevens gibt auch einen Hinweis darauf, wie die Verteidigungslinie aussehen könnte, sollte Ofarim tatsächlich angeklagt werden: So sei es aus seiner Sicht unerheblich, ob Ofarim die Kette mit Davidstern an jenem Abend getragen habe, die Stein des Anstoßes gewesen sein soll. Ein Hotel-Mitarbeiter habe Ofarim aufgefordert, die Kette abzulegen, hatte der Sänger nach dem Vorfall behauptet – der Mitarbeiter widersprach dem. Später kamen jedoch Zweifel auf, ob Ofarim die Kette überhaupt getragen hatte.

Anwalt Stevens erklärt nun, dass es im Kern lediglich darum gehe, ob der Hotel-Mitarbeiter tatsächlich Ofarim antisemitisch angegangen hatte. Die Äußerung, dass Ofarim die Kette ablegen solle, habe auch fallen können, wenn der Sänger nicht die Kette mit dem Davidstern getragen hätte. Der Grund: Man könne Ofarim auch einfach mit der Kette assoziieren. Der Sänger trage diese ständig, wie Stevens anhand von Videomaterial beweisen will. Sollte niemand beweisen können, dass der Satz nicht gefallen war, wäre das ein Sieg für Ofarim, prophezeit der Anwalt.

Stevens zur "LVZ": Wir machen eine reine Freispruchverteidigung, so viel kann ich verraten. Keinen halbscharigen Deal, keine Geständnisbegleitung."

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