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Antisemitischer Hass gegen Gil Ofarim: Zentralrat der Juden lobt deutliches Urteil


Mehrere Monate Haft
Zentralrat der Juden lobt deutliches Urteil nach Hass gegen Ofarim

Von t-online, pb

Aktualisiert am 29.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Gil Ofarim (Archivfoto): Die Anwälte des Musikers stellten nun bereits einen zweiten Befangenheitsantrag gegen einen Richter am Landgericht Leipzig.Vergrößern des Bildes
Gil Ofarim (Archivfoto): Ein Mann aus Sachsen wurde wegen einer hasserfüllten Äußerung gegen Ofarim verurteilt. (Quelle: Eventpress Golejewski)

Sieben Monate muss ein Mann in Haft, weil er sich über Gil Ofarim antisemitisch geäußert hatte. Das überraschend harte Urteil findet viel Anerkennung.

Sieben Monate muss ein Mann aus Niesky in Haft, weil er sich im Netz antisemitisch über den umstrittenen Sänger und TV-Star Gil Ofarim geäußert hatte – zwei Monate Haft mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der 38-jährige Sachse hatte nach Bekanntwerden von Vorwürfen, dass Ofarim seine Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel im vorigen Oktober nur erfunden habe, auf Facebook das Folgende geschrieben: "In Buchenwald wäre er mit seinem Davidstern gern gesehen."

Für diese Äußerung verurteilte das Amtsgericht in Weißwasser den 38-Jährigen am Montag wegen Volksverhetzung zu der Strafe, die ohne Bewährung ausgesetzt wurde. Ein Grund dafür sei, so zitieren die "Jüdische Allgemeine" (JA) und Radio Lausitz das Gericht, das offenbar beträchtliche Vorstrafenregister des Mannes.

Ofarim in "Buchenwald gern gesehen" – Urteil

Gegenüber der "JA" lobte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, das ungewöhnlich harte Urteil: "Dass das Gericht hier ein klares Urteil gefällt hat, ist ein wichtiges Zeichen für alle, die Hass im Netz erleben. Die Aussagen des Angeklagten sind abscheulich."

Erschreckend findet Schuster demnach auch die Verteidigungsstrategie, mit der die Anwältin des nun verurteilten Sachsen vor Gericht argumentiert hatte. Sie hatte den Berichten der "JA" und des örtlichen Radiosenders zufolge erklärt, dass ihr Mandant nach einem Besuch der Gedenkstätte Buchenwald den Eindruck gewonnen hätte, dass dort Prominente als Vortragsredner gern gesehene Gäste seien.

Daher könne man aus der Äußerung ihres Mandanten, Ofarim wäre in Buchenwald ein gern gesehener Gast, nur einen Freispruch ableiten. Schuster nannte das gegenüber der "JA" eine "perfide Argumentation". Zuspruch für das Urteil kam dem Bericht zufolge auch von Felix Klein, dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, und Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG).

Zentralrat der Juden lobt Urteil in Weißwasser

Beck: "Es ist zu hoffen, dass das Urteil hält und dass es Schule macht." In der Causa Ofarim ist das Folgende indes der aktuelle Stand: Nachdem die Staatsanwaltschaft Leipzig Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt hatte, liegt der Fall derzeit beim Landgericht Leipzig.

Die dortige zuständige Kammer kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben.

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