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Nachfolge von Generalstaatsanwalt: Beschwerden abgewiesen


Schleswig
Nachfolge von Generalstaatsanwalt: Beschwerden abgewiesen

Von dpa
09.05.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Eine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat die Anträge von zwei Bewerbern um die Stelle des Generalstaatsanwalts auf vorläufigen Stopp des Besetzungsverfahrens abgelehnt. Das Landeskabinett hatte sich für die Leiterin der Kieler Staatsanwaltschaft, Birgit Heß, als neue Generalstaatsanwältin entschieden. Die Auswahlentscheidung weise weder Formfehler noch sachliche Mängel auf, teilte das Gericht am Montag mit. Der bis dato amtierende Wolfgang Zepter schied zum Jahresende aus.

Der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Ralph Döpper, legte Widerspruch gegen die geplante Besetzung mit Heß ein. Außerdem gab es eine weitere Bewerbung.

Alle drei Bewerber seien Spitzenjuristen, was sich in den der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden dienstlichen Beurteilungen widerspiegele, erläuterte das Verwaltungsgericht. Sowohl insgesamt als auch im Hinblick auf Einzelmerkmale in den Beurteilungen seien die Bewerber mit den Höchstnoten bewertet worden. Unterschiede in den verbalen Begründungen fielen im Ergebnis nicht ins Gewicht.

Angesichts der Sachlage sei es zulässig, dass das Justizministerium seine Entscheidung auf das Ergebnis der Auswahlgespräche mit den Bewerbern gestützt habe, befand das Gericht. "Die Entscheidung zugunsten der ausgewählten Bewerberin, die nach dem Eindruck der ordnungsgemäß besetzten Auswahlkommission eine etwas bessere Eignung gegenüber den Bewerbern vermittelt habe, ist vom Gericht, dem insoweit nur eine eingeschränkte Überprüfungskompetenz zukomme, nicht beanstandet worden." Gegen die Beschlüsse ist binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Der Generalstaatsanwalt ist höchster Ankläger des Landes und Vorgesetzter der dem Oberlandesgericht zugeordneten Staatsanwaltschaft. Zudem hat er die Dienstaufsicht über alle Staatsanwälte in den vier Landgerichtsbezirken.

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