Kiel Mehr Freiheiten dank 3G-Regel in Schleswig-Holstein
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens kehrt für Geimpfte, Genesene und Getestete in der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein wieder ein Stück Normalität ein. Überall dort, wo die sogenannte 3G-Regelung in Innenbereichen gilt, sind am Montag bisherige Vorschriften weggefallen. Dazu zählen die Maskenpflicht und auch Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen drinnen.
Hintergrund ist der Paradigmenwechsel, den die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP in der vergangenen Woche mit der neuen Corona-Verordnung beschlossen hat. Die Jamaika-Koalition begründete dies mit der seit Wochen relativ konstanten Inzidenz und einer geringen Hospitalisierungsrate.
Die Maskenpflicht gilt nur noch beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel. Kino- oder Konzertsäle können bei Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Bei Sportveranstaltungen gibt es keine Zuschauer-Obergrenzen mehr. Auch in Diskotheken darf wieder ohne Maske getanzt werden. Wer nicht vollständig geimpft ist, braucht aber ein höchstens sechs Stunden altes Testergebnis.
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern ist in Schleswig-Holstein nur noch eine Empfehlung (Ausnahme sind Wahlgebäude). Die Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen sind nahezu aufgehoben worden. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sporteinrichtungen und touristische Busfahrten.
Auch beim Einchecken im Hotel gilt in Schleswig-Holstein die 3G-Regel, die Vorgaben zu wiederholten Tests sind entfallen.