Kaltenkirchen Viereinhalb Jahre Haft für Brandstiftung an Hotel
Nach einem Großfeuer in einem Hotel- und Restaurantkomplex in Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) hat das Kieler Landgericht einen 26-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Jörg Brommann ging dabei am Donnerstag von Brandstiftung aus.
Ein vorsätzliches Tötungsdelikt mit vorsätzlicher Körperverletzung, wie es die Staatsanwaltschaft zunächst angeklagt hatte, sah die Kammer nach der Beweisaufnahme nicht. Sie hielt dem seit seiner Kindheit alkohol- und drogensüchtigem Angeklagten unter anderem seine Reue und sein spätes, aber aufrichtiges Geständnis zugute.
Auch die Staatsanwaltschaft rückte vom Vorwurf des versuchten Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen ab. Sie plädierte wegen Brandstiftung auf sechs Jahre Haft. Der Verteidiger forderte eine Strafe deutlich unter sechs Jahren. Gegen das Urteil ist Revision möglich (Az.: 8 KLs 592 Js 62229/20).
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass der Angeklagte nicht mit den Folgen gerechnet habe, als er in der Nacht zum 13. November 2020 das Feuer an einem Holzunterstand legte, um seinem Ex-Kumpel einen Denkzettel zu verpassen. Der habe ihm die Tür vor der Nase zugeknallt, als er ihm in der Nacht Post bringen wollte.
Der 26-Jährige wusste demnach nicht, dass sich in dem Carport außer einem Kühlhaus auch Frittierfett befand, das wie ein Brandbeschleuniger wirkte. Die meterhohen Flammen setzten zuerst das Dach in Brand und ergriffen dann den Gebäudekomplex. Menschen wurden nicht verletzt. Der Gebäudeschaden betrage rund zwei Millionen Euro.