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Corona-"Notbremse" für Neumünster: Regeländerungen


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Corona-"Notbremse" für Neumünster: Regeländerungen

Von dpa
09.04.2021Lesedauer: 2 Min.
FFP3 AtemschutzmaskenVergrößern des Bildes
Zwei FFP3 Atemschutzmasken liegen auf einem Tisch im Sonnenschein. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Unterschiedliche Entwicklungen der Coronazahlen führen zu veränderten Vorschriften in Teilen Schleswig-Holsteins. Die Landesregierung hat in Abstimmung mit den Kreisen Pinneberg und Rendsburg-Eckernförde sowie der Stadt Neumünster am Freitag über das weitere Vorgehen entschieden. Die Regelungen ab Montag im Einzelnen:

PINNEBERG: Dort hat sich die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen (zuletzt 81,6) unter dem Wert von 100 stabilisiert. Die "Notbremse" zeigte Wirkung. Nun können Kunden in dem Kreis nach Terminvereinbarung wieder in Läden einkaufen (Click & Meet). Kitas, Krippen und Horte gehen aus der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

NEUMÜNSTER: Aufgrund steigender Inzidenz (zuletzt 103,5), eines diffusen Infektionsgeschehen und kaum noch möglicher Nachverfolgung von Kontakten greift die "Notbremse". Damit sind Geschäfte ab Montag geschlossen - ausgenommen der tägliche Bedarf. Wer Waren bestellt hat, darf sie abholen. (Click & Collect). Nur noch eine Person pro Haushalt darf eine Verkaufsstelle oder einen Wochenmarkt betreten. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen. Außengastronomie darf nicht öffnen. Für Krippen, Kitas und Horte gilt ab Montag die Notbetreuung. Im Kreis Segeberg mit einer Inzidenz von zuletzt 98,5 gelten die genannten Regeln weiter. Dort wie in Neumünster dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts im privaten und im öffentlichen Raum nur mit einer weiteren Person treffen.

RENDSBURG-ECKERNFÖRDE: Hier stieg die Inzidenz auf über 50 (zuletzt: 54,4). Nun dürfen auch hier Kunden nur nach Annmeldung Geschäfte betreten. Dabei ist die Kundenzahl begrenzt. Kindertagesstätten, Krippen und Horte bleiben im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. KREIS HERZOGTUM LAUENBURG: Hier (Inzidenz zuletzt: 109,1) bleibt es vorerst bei den Regelungen im Einzelhandel (Click & Meet) und beim eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas, Krippen und Horten. Nach Bewertung der Lage am Montag greifen eventuell weitere Maßnahmen.

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