Fahnenmast abgebrochen Kieler Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Tod auf Rathausplatz

Nach dem Tod einer Auszubildenden durch einen umgestürzten Fahnenmast gibt es nun neue Entwicklungen in dem Fall. Auf Fahrer und Beifahrer des Lkw kommt ein juristisches Nachspiel zu.
Die Staatsanwaltschaft in Kiel hat Anklage gegen einen Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Das berichtet die "SHZ". Vor sieben Monaten wurde eine 23-jährige Auszubildende der Stadt bei einem Unfall auf dem Rathausplatz von einem Fahnenmast erschlagen. Der Fahrer des Lkw war mit seinem Fahrzeug gegen den Mast gefahren, sodass dieser abbrach und auf den Kopf der Frau fiel. Sie war auf der Stelle tot.
Auch der Beifahrer muss sich vor Gericht verantworten, er hätte ebenfalls als Einweiser tätig werden können, erkärte Oberstaatsanwalt Michael Bimler am Mittwoch gegenüber den "KN".
Gutachten könnten strafmildernd wirken
Zwei Gutachten, die nach dem Tod der Frau angefertig wurden, könnten sich nun allerdings strafmildernd auswirken, so die "KN". Wie t-online bereits berichtete, war der Fahrer im Schritttempo gegen den Mast gefahren. Bei diesem Tempo bestünde eigentlich kein Risiko, dass ein Mast breche.
Desweiteren konnten in einem anderen Gutachten erhebliche Mängel an dem Mast festgestellt werden. Schon im letzten Jahr räumte Oberstaatsanwalt Michael Bimler daher Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung des Falls ein. Auch weitere fünf Fahnenmasten wurden wegen der festgestellten Materialschwäche vom Rathausplatz entfernt.