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Tod nach Arzneiverwechslung: Bewährungsstrafen für Pfleger


Landshut
Tod nach Arzneiverwechslung: Bewährungsstrafen für Pfleger

Von dpa
05.11.2021Lesedauer: 2 Min.
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Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im zweiten Prozess um eine schwerwiegende Medikamentenverwechslung in einem Pflegeheim sind drei Mitarbeiter der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gesprochen worden. Die zwei Frauen und ein Mann wurden vor dem Landgericht Landshut am Freitag zu Bewährungsstrafen von sechs, vier und zwei Monaten verurteilt. Das Urteil beruhe auf einer Verständigung, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter. Das Verfahren lief mit einer längeren Unterbrechung seit Mai dieses Jahres.

Die Beschäftigten des Heims im Landkreis Dingolfing-Landau waren in einem ersten Prozess angeklagt worden, nachdem ein Krebspatient 2016 nach der Verwechslung von Arzneimitteln gestorben war. Der Vorwurf lautete Mord durch Unterlassen. Vor dem Landgericht Landshut wurden die zwei Pfleger und ihre Chefin 2019 wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah allerdings Fehler in dem Urteil und verwies den Fall zurück.

In dem Heim hatte eine Pflegerin dem unheilbar kranken 65-Jährigen versehentlich die Medikamente einer anderen Patientin ans Bett gestellt. Als der Fehler auffiel, hatte der Mann die Tabletten schon genommen. Die Mitarbeiterin und ihre Chefin informierten keinen Arzt. Auch ein ins Vertrauen gezogener Pfleger schwieg. Eine Woche nach der Verwechslung starb der Patient. Ob das falsche Medikament todesursächlich war, ließ sich nicht mehr klären.

"Wir hatten es mit pflichtbewussten Bürgern zu tun und hoffen, eine gerechte Strafe gefunden zu haben", sagte Reiter. Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes sei nicht in Betracht gekommen. Auch wenn die Pflegerinnen keinen Arzt hinzugezogen hätten, hätten sie doch ihren Kollegen gebeten, nach dem Patienten zu schauen. Als es dem Patienten zunehmend schlechter gegangen sei, hätten die Pfleger aber davon ausgehen müssen, dass die Verwechslung mit starken Medikamenten nicht folgenlos bleiben würde - deswegen die Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung.

Auch in der letzten Lebensphase müsse die Versorgung gewährleistet sein, sagte der Vorsitzende Richter. Diese sei "kein Freibrief für Untätigkeit". Das Argument, dass im Pflegewesen Überforderung und Stress herrschten, teile die Strafkammer voll und ganz. Jedoch rechtfertige das keine Vertuschung von Fehlern.

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