Karlsruhe Landes- oder Bundesgesetz: BGH prüft Streit um Wärmedämmung
Die Kompetenz der Länder bei der nachträglichen Wärmedämmung für Altbauten steht auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs (BGH). Die höchsten deutschen Zivilrichter verhandelten am Freitag in Karlsruhe einen Nachbarschaftsstreit in Köln, der wegen einer geplanten Außendämmung eines Mehrfamilienhauses ausgebrochen ist, das direkt an der Grundstücksgrenze steht.
Die Frage ist, ob der Eigentümer des Nachbargrundstücks den dadurch entstehenden leichten Überbau auf sein Grundstück dulden muss. Nach nordrhein-westfälischem Landesrecht muss er dies, wenn eine vergleichbare Wärmedämmung anders nicht mit vertretbarem Aufwand machbar ist. Strittig ist, ob das Land dies regeln durfte, da es schon im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Regelung gibt. Mit einem Urteil wird nicht mehr am Freitag gerechnet (Az. V ZR 115/20).