Karlsruhe Harbarth: Nicht jeder Mangel führt zur Ungültigkeit
Die Pannen am Wahlsonntag in Berlin gefährden nach Einschätzung von Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth nicht zwangsläufig das Ergebnis der Bundestagswahl. Der Staat sei seinen Bürgern "zur Organisation und Durchführung einer möglichst störungs- und fehlerfreien Bundestagswahl verpflichtet", sagte Harbarth der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag). Dies schließe die Bereitstellung von Urnen und Wahlzetteln ein. Nicht jeder Mangel führe allerdings zur Ungültigerklärung der Wahl.
Selbst wenn möglicherweise die gesetzmäßige Zusammensetzung des Bundestags berührt sein sollte, müsse eine Wahl nicht notwendig wiederholt werden, erläuterte Harbarth. "Grundsätzlich gilt: Das Interesse an der Bestandserhaltung einer gewählten Volksvertretung ist gegen die Auswirkungen des Wahlfehlers abzuwägen."
In der Hauptstadt, wo die Bundestagswahl mit Wahlen zum Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksparlamenten und einem Volksentscheid kombiniert war, hatten Wählerinnen und Wähler am Sonntag teilweise noch weit nach 18.00 Uhr vor oder in den Wahllokalen darauf warten müssen, ihre Kreuze zu machen. Mancherorts fehlten Stimmzettel. Eine Anfechtung der Wahl wäre laut Landeswahlleiterin erst nach Feststellung des amtlichen Endergebnisses am 14. Oktober möglich.