Karlsruhe BGH weist Beschwerde im Streit um HTW-Hochhaus zurück
Im Streit um den Umbau des Hochhauses für die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde der Arbeitsgemeinschaft ARGE HTW Saarbrücken zurückgewiesen. Das teilte der BGH in Karlsruhe am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit. "Wie gesetzlich vorgesehen, wurde dabei von einer Begründung abgesehen", erklärte eine Justizsprecherin.
Bei dem Streit geht es vor allem darum, wer die Kosten für Brandschutz-Nachbesserungen von mehr als acht Millionen Euro in Saarbrücken tragen soll. Das Landgericht Saarbrücken hatte eine Klage der ARGE HTW gegen das Saarland 2018 abgewiesen. Eine Berufung dagegen wies das Saarländische Oberlandesgericht 2020 zurück.
Vor dem BGH wollte die ARGE HTW erreichen, dass sie dagegen Revision einlegen kann. Dies wies der BGH ab. "Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde mit Beschluss vom 19. August 2021 zurückgewiesen", teilte die Sprecherin mit (Az.: VII ZR 66/20).
"Durch die Entscheidung des BGH ist das Urteil jetzt rechtskräftig und der Fall endlich abgeschlossen", sagte der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) einer Mitteilung zufolge.