Karlsruhe Verfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag an: Reformdebatte
Verbraucher müssen für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk im Monat jetzt 18,36 Euro bezahlen und damit 86 Cent mehr. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts löste am Donnerstag in Schleswig-Holstein eine neue Reformdebatte aus. Das Gericht rügte das Land Sachsen-Anhalt, das als einziges Land dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt hatte (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.). Seine Entscheidung gilt rückwirkend zum 20. Juli und so lange, bis es einen neuen Staatsvertrag gibt.
Staatskanzleichef Dirk Schrödter begrüßte das Urteil. "Die Entscheidung schafft die notwendige Ruhe, um die Beratungen zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Länderkreis zum Abschluss zu bringen." Bei dem Urteil gehe es aber nicht nur um die Höhe des Rundfunkbeitrags. Es unterstreiche auch die grundlegende Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft, sagte Schrödter in Kiel.
Das Wichtigste bei Reformen des Programmauftrags sei die Stärkung des Markenkerns des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Information, Bildung, Beratung und Kultur seien die Grundpfeiler des Funktionsauftrags von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Unterhaltungsangebote müssten deren Markenkern abbilden.
Sachsen-Anhalt hatte die Beitragserhöhung am 8. Dezember 2020 gestoppt - das war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Der CDU-Medienpolitiker Tim Brockmann begrüßte die Entscheidung. Über die Struktur der Rundfunkanstalten und deren Aufgabenstellung müsse man sich aber Gedanken machen.
Die FDP fordere seit langem eine Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, betonte deren Medienpolitiker Jan Marcus Rossa. "Es ist dringend geboten, das Verhältnis von privaten Medien und öffentlich-rechtlichem Rundfunk neu zu gestalten, um die zum Teil unfairen Wettbewerbsbedingungen zu beenden, die Folge der Beitragsfinanzierung der Rundfunkanstalten sind."