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Streit um Brückenbau | Gericht weist Klage gegen Bau einer zweite Rheinbrücke ab


Streit um Brückenbau
Gericht weist Klage gegen Bau einer zweite Rheinbrücke ab

Von t-online, ags

06.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Rheinbrücke Maxau: Sie verbindet das rheinland-pfälzische Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg.Vergrößern des Bildes
Rheinbrücke Maxau: Sie verbindet das rheinland-pfälzische Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg. (Quelle: Uli Deck/dpa)
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Im Rechtsstreit um den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth hat das Gericht in Koblenz ein Urteil gefällt. Die Klage gegen den Bau wurde größtenteils abgewiesen.

Das Gerichtsurteil im Streit um den Bau der zweiten Rheinbrücke ist gefallen: Die Brücke kann demnach gebaut werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte gegen den Neubau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe geklagt: Schutzgebiete und seltene Tierarten könnten leiden. Mit seiner Klage ist der BUND nun gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat die Klage größtenteils abgewiesen.

In der Begründung vom Mittwoch heißt es: "Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke ist nur insoweit rechtswidrig und nicht vollziehbar, als er die Errichtung der Rheinbrücke nicht nur als freitragendes Bauwerk, sondern auch als Pfeilerbrücke umfasst". Der Beschluss ist handfest, so das Gericht in einer Mitteilung. Dem Brückenbau steht nichts mehr im Weg.

Die in Koblenz verhandelte Klage richtete sich gegen den Planfeststellungsbeschluss zum rheinland-pfälzischen Teil des Projekts. Dieser umfasst rund 3,7 Kilometer der B293 von der Anschlussstelle der B9 bei Wörth bis zur baden-württembergischen Landesgrenze in der Strommitte.


Die bestehende Rheinbrücke von 1966 ist überlastet. Sie war für 18.000 Fahrzeuge pro Tag geplant, wurde aber zuletzt von täglich rund 80.000 Fahrzeugen überquert. Derzeit läuft noch die Sanierung der alten Rheinbrücke. Die zweite Brücke soll 1,4 Kilometer nördlich der bestehenden Rheinquerung entstehen. Die Kosten von 107 Millionen Euro würde der Bund übernehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz
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