Schwerin Ende im Awo-Fall: Urteil gegen Ex-Manager rechtskräftig
Sechs Jahre nach seinem Bekanntwerden ist der Rechtsstreit um überhöhte Gehälter bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Waren an der Müritz beendet. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Schwerin am Donnerstag sagte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des Ex-Awo-Kreisgeschäftsführers Peter Olijnyk verworfen. Damit sei die Freiheitsstrafe von drei Jahren, die das Landgericht im Juni 2021 wegen schwerer Untreue gegen den damals 72-Jährigen verhängt hatte, rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft werde den Ex-Funktionär in der Folge zum Haftantritt vorladen. (Az 31 KLs 1/20)
Der Fall hatte über Mecklenburg-Vorpommern hinaus für Aufsehen gesorgt. Ein Landtagsuntersuchungsausschuss untersuchte die Zahlungspraxis zwischen Land und Verbänden. In vielen Wohlfahrtsorganisationen in mehreren Bundesländern wurde Gehälterpraxis überprüft. Der Awo-Landesverband MV hatte von "einem perfiden System beim Kreisverband Müritz" gesprochen.
Ex-Geschäftsführer Olijnyk und ein Vorstandsmitglied hatten sich 2005 und 2012 die Einkommen unangemessen erhöht. Olijnyk bekam laut Awo 150 000 Euro im Jahr und noch Tantiemen. Als die Praxis 2016 bekannt wurde, musste er gehen. Der Müritz-Awo entstand ein Schaden von rund einer Million Euro, hatte das Gericht die Urteile begründet.
Der Ex-Manager hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten und sein Gehalt als "angemessen" bezeichnet. Er soll zudem 350.000 Euro seines Vermögens zurückzahlen. Der andere Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu eineinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er hatte das Urteil akzeptiert.