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Bundestagswahl in Hannover: Diese Direktkandidaten stehen zur Wahl


Am 23. Februar Kreuzchen setzen
Bundestagswahl: Das sind die Direktkandidaten in Hannover

Von t-online, cch

27.01.2025Lesedauer: 2 Min.
Ein Wahllokal (Archivbild): Durch das Ampel-Aus wurde die Bundestagswahl 2025 vorgezogen.Vergrößern des Bildes
Ein Wahllokal (Archivbild): Durch das Ampel-Aus wurde die Bundestagswahl 2025 vorgezogen. (Quelle: IMAGO/EHL Media/Dietmar Thomas)
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Der Wahlausschuss in Hannover hat fast alle Kandidaturen für die vorgezogene Bundestagswahl zugelassen. Insgesamt treten 21 Bewerber aus elf Parteien an.

Nur der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin wurde abgelehnt. Alle anderen Bewerber für die vorgezogene Bundestagswahl in Hannover hat der Wahlausschuss zugelassen. Somit treten insgesamt 21 Kandidaten in den beiden Wahlkreisen (41 und 42) an.

Zehn Parteien werden in beiden Wahlkreisen der Stadt jeweils ins Rennen gehen, sofern die zugehörige Landesliste zugelassen wird: SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, Die Linke, Freie Wähler, Piraten, Volt und MLPD. In Wahlkreis 42 ist zudem Die Partei vertreten.

Bundestagswahl 2025: Kandidaten in Hannover

Im Wahlkreis 41 (nördlicher Wahlkreis) treten unter anderem an:

  • Adis Ahmetović (SPD)
  • Timon Dzienus (Grüne)
  • Michaela Menschel (CDU)
  • Joris Stietenroth (FDP)
  • Jörn König (AfD)
  • Martina Hamich (Die Linke)

Im Wahlkreis 42 (nördlicher Wahlkreis) treten unter andrem an:

  • Boris Pistorius (SPD)
  • Swantje Michaelsen (Grüne)
  • Fabian Becker (CDU)
  • Robert Reinhardt-Klein (FDP)
  • Micha Fehre (AfD)
  • Maren Kaminski (Die Linke)

Die Stimmzettel werden ab Ende Januar gedruckt. Wer die Briefwahl beantragt hat, kann ab Anfang Februar mit den entsprechenden Unterlagen rechnen. In den Briefwahlämtern kann ab 10. Februar gewählt werden. Am 23. Februar ist der offizielle Wahltag, an dem in den Wahllokalen zwischen 8 und 18 Uhr die Stimmen abgegeben werden können.

So viele Hannoveraner dürfen wählen

Bei der Bundestagswahl 2025 dürfen in Hannover etwa 365.000 Personen ihre Stimmen abgeben. Wahlberechtigt sind alle Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Mit der Erststimme entscheiden sie sich für eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis, die direkt gewählt wird. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Auf dieser Liste stehen die Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme legt die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag fest.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover (per E-Mail)
  • hannover.de: Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
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