Senat ist skeptisch Gericht entscheidet über "Hamburg soll Grundeinkommen testen"
Ein bedingungsloses Grundeinkommen für 2.000 Menschen in Hamburg? Ein Volksbegehren strebt das an – doch noch ist unklar, ob das überhaupt Ländersache ist.
Das Hamburgische Verfassungsgericht wird am Freitag darüber entscheiden, ob das Volksbegehren "Hamburg soll Grundeinkommen testen" zulässig ist. Die Frage, ob ein entsprechender Gesetzentwurf in die Kompetenz der Länder fällt oder nicht, steht laut einer Mitteilung des Gerichtes im Mittelpunkt. Die Volksinitiative will einen Modellversuch durchsetzen, bei dem mindestens 2000 Personen in der Hansestadt drei Jahre lang ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten.
Der Hamburger Senat sieht den vorgelegten Gesetzentwurf als nicht durchführbar an, da er gegen die Landesverfassung und den Haushaltsvorbehalt verstoße und unklar formuliert sei. Die Initiative argumentiert, dass es sich um ein individuelles Forschungsvorhaben handele, das in die Gesetzgebungskompetenz der Länder falle.
Das Urteil des Verfassungsgerichts wird im Juli 2023 erwartet, während des Verfahrens ruht das Volksbegehren. Die Initiatoren der "Expedition Grundeinkommen" verweisen auf eine ähnliche Gesetzesvorlage in Berlin, bei der der Senat entschieden hat, dass sie im Rahmen des Landesrechts liege und sich die Kosten über mehrere Jahre verteilen würden.
- Nachrichtenagentur dpa