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Blaue Moschee in Hamburg: Diese Regeln gelten nun für öffentlich Gebete


Das gilt jetzt
Öffentliche Gebete an der Blauen Moschee: Neue Auflagen

Von dpa
Aktualisiert am 30.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Freitagsgebet nur noch abseits der Blauen MoscheeVergrößern des BildesÖffentlichen Gebete vor der geschlossenen Moschee (Archivbild): Die Versammlungsbehörde hat Auflagen erlassen. (Quelle: Martin Fischer/dpa/dpa-bilder)

Die öffentlichen Freitagsgebete auf der Straße vor der geschlossenen Blauen Moschee in Hamburg verursachen seit Wochen Unmut. Das hat jetzt Konsequenzen.

Die öffentlichen Gebete auf der Straße vor der Blauen Moschee an der Hamburger Außenalster dürfen nur noch abseits des beschlagnahmten Gotteshauses stattfinden. Eine entsprechende Verfügung habe die Versammlungsbehörde als Auflage für eine am Donnerstagabend angemeldete Versammlung und für das Freitagsgebet erlassen, sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Nach dem Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg und der Schließung der Moschee vor fünf Wochen durch das Bundesinnenministerium hatten sich Gläubige zum Freitagsgebet bisher direkt davor auf der Straße Schöne Aussicht versammelt. Die Straßen rund um die Moschee waren dazu von der Polizei für den Autoverkehr gesperrt worden. In der Nachbarschaft hatte sich dagegen Unmut geregt.

Gebete nur noch außerhalb der Fahrbahn

Laut Verfügung der Versammlungsbehörde dürfen die Gläubigen jetzt nur noch auf einer Fläche außerhalb der Fahrbahn im Bereich Schöne Aussicht/Karlstraße zusammenkommen – zwei Grundstücke entfernt vom abgeriegelten IZH-Gelände. "Durch diese Auflage sollen die Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Dritte reduziert werden", sagte der Polizeisprecher. "Zudem hat die Versammlungsbehörde per Auflage die Einhaltung der Lautstärkeregularien verfügt."

Zuvor hatte es ein Hin-und-Her um die Zuständigkeit gegeben. "Weil es sich wiederholt um religiöse Veranstaltungen ohne Meinungskundgabe gehandelt hatte, war zwischenzeitlich das Bezirksamt Hamburg-Nord mit der Entscheidung über die Nutzung des öffentlichen Raums und erforderliche Sondernutzungserlaubnisse betraut", sagte der Sprecher. Zuletzt sei es bei den Gebeten aber auch zu "Meinungskundgaben" gekommen, weshalb die Zuständigkeit wieder zur Versammlungsbehörde gewechselt sei.

"Wir wollen unsere Moschee zurück"

Am vergangenen Freitag hatten rund 100 Menschen auf der Straße vor der Moschee gebetet und für eine Wiederöffnung des Gotteshauses demonstriert. "Wir wollen unsere Moschee zurück", stand auf einem Transparent. "Wir sind auf der Straße und beten hier, weil wir keine andere Möglichkeit haben", sagte ein Imam. Die Moschee sei ein zentraler Ort des Glaubens für schiitische Muslime. Das dürfe nicht durch außenpolitische Konflikte in den Hintergrund geraten.

Laut der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums verfolgt das von Teheran gesteuerte IZH verfassungsfeindliche Ziele, indem es die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreitet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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