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Hamburg: Islamisches Zentrum klagt gegen Verbot wegen Terrorismus


Ein "Propagandazentrum"?
Islamisches Zentrum wehrt sich gegen Verbot

Von dpa
13.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Polizisten vor der Blauen Moschee des Islamischen Zentrums Hamburg (Archivbild): Das Zentrum steht im Verdacht, Terroristen zu unterstützen.Vergrößern des BildesPolizisten vor der Blauen Moschee des Islamischen Zentrums Hamburg (Archivbild): Das Zentrum steht im Verdacht, Terroristen zu unterstützen. (Quelle: Nikito/imago-images-bilder)

Handelt es sich bei der Blauen Moschee um ein "Propagandazentrum"? So sieht es zumindest die Bundesregierung. Die Betreiber der Moschee sprechen hingegen von einer Einschränkung der Religionsfreiheit.

Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) klagt dagegen, vom Bundesinnenministerium verboten worden zu sein. Das teilte der Anwalt des IZH mit. Vor rund drei Wochen hatten die Behörden die blaue Imam-Ali-Moschee an der Alster geschlossen. Dem Anwalt zufolge haben sie damit den dortigen Schiiten einen wichtigen Ort des Glaubens entzogen und hindern sie an der freien und ungestörten Religionsausübung, welche im Grundgesetz verankert ist. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage.

Es ist bereits die zweite Klage, die dem Gericht zu dem Verbot vorliegt. Das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt hat vergangene Woche mit einem Eilantrag in Leipzig geklagt, weil es auch verboten worden ist.

Das Ministerium begründet das Verbot der Hamburger Moschee damit, dass der zugehörige Verein und Betreiber der Moschee von der iranischen Regierung gesteuert sei, verfassungsfeindliche Ziele verfolge und die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreite. Diese Vorwürfe bezeichnete das IZH als "Unterstellung", der es mit der Klage entgegentreten wolle.

Verein behauptet, er wolle mit den Behörden kooperieren

Oberstes Ziel sei es jedoch, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen. "Wenn es das Bundesministerium des Innern ernst meint und die schiitische Glaubens- und Religionsausübung ausdrücklich nicht von dem Verbot des IZH betroffen sein soll, sollte es keine Bedenken gegen die Weiternutzung des Gotteshauses zum Zwecke der Religionsausübung geben", heißt es in der Erklärung.

Zugleich monierten die IZH-Vertreter, dass das Ministerium Gesprächsangebote des Vereins vor dem Verbot ausgeschlagen habe. Der Verein wolle auch weiterhin mit den Behörden zusammenarbeiten.

Faeser: "Propagandazentrum des Iran in Europa"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH am 24. Juli als "bedeutendes Propagandazentrum des Iran in Europa" verboten. Bundesweit hatte die Polizei Vermögen und Einrichtungen des Zentrums und fünf ihm zugeordneter Teilorganisationen beschlagnahmt. Seitdem verwaltet der Bund die Blaue Moschee.

In den vergangenen Wochen hatten sich vor der Moschee immer wieder Hunderte Gläubige versammelt, um zu beten und für eine Öffnung des Gotteshauses zu demonstrieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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