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Corona in Hagen: Neue Maßnahmen – Sperrstunde ab 1 Uhr


Erlass des Regierung
Neue Corona-Regeln in Hagen – Sperrstunde ab 1 Uhr

Von t-online
14.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Gestapelte Stühle stehen vor einem geschlossenen Restaurant (Symbolbild): Auch in Hagen gilt nun ab 1 Uhr eine Sperrstunde.Vergrößern des Bildes
Gestapelte Stühle stehen vor einem geschlossenen Restaurant (Symbolbild): Auch in Hagen gilt nun ab 1 Uhr eine Sperrstunde. (Quelle: Seeliger/imago-images-bilder)
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Weil Hagen als Corona-Risikogebiet gilt, treten verschärfte Corona-Regeln in Kraft. Dazu zählen etwa eine Sperrstunde für die Gastronomie und eine Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen.

In NRW hat die Landesregierung einheitliche Regelungen beim Erreichen bestimmter Corona-Grenzwerte beschlossen. Da Hagen wegen hoher Infektionszahlen und einer Inzidenz-Zahl von 58,3 (Stand: Mittwochmorgen) als Corona-Risikogebiet gilt, muss die Stadt ihre Corona-Regeln verschärfen.

Wie die Stadt mitteilte, hat der Krisenstab nun den Erlass der Landesregierung umgesetzt. So treten ab Donnerstag verschärfte Corona-Regeln in Kraft. Dazu zählen etwa eine Sperrstunde für die Gastronomie zwischen 1 Uhr und 6 Uhr. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen nun auch auf Sitz- und Stehplätzen Masken getragen werden.

Keine Beschränkungen bei privaten Feiern

Bei Veranstaltungen gelten Obergrenzen bei der Teilnehmerzahl. So dürfen bei Events in geschlossenen Räumen maximal 250 Personen, draußen maximal 500 Personen teilnehmen. Bei Sportevents gilt eine Grenze von 150 Personen, bei Kulturveranstaltungen dürfen bis zu 200 Personen teilnehmen. In der Öffentlichkeit sind maximal fünf Personen in einer Gruppe erlaubt.

"Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir davon abgesehen, Feiern und Zusammenkünfte in den eigenen vier Wänden hinsichtlich der Personenzahl zu beschränken. Der Krisenstab der Stadt Hagen appelliert aber ausdrücklich an das Verantwortungsgefühl aller Hagenerinnen und Hagener, sich auch im Privaten an die Regeln zu halten, die in der Öffentlichkeit gelten", sagt Christoph Gerbersmann, stellvertretender Leiter des Kristenstabs. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 31. Oktober.

Verwendete Quellen
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