Erfurt Thüringen lockert FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern
Besucher in Thüringer Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern müssen bald keine FFP2-Masken mehr tragen. Von Samstag an sollen hier auch einfache OP-Masken ausreichen, teilte das Thüringer Gesundheitsministerium mit Veröffentlichung der kommenden Corona-Landesverordnung am Dienstag mit. Das gilt demnach auch für Reha-Einrichtungen, Tageskliniken oder Dialyse-Einrichtungen.
Die Maskenpflicht soll in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen weiter gelten. Auch hier reicht eine OP-Maske. Die bisher geltenden Testpflichten für den Zutritt in Gesundheitseinrichtungen bleiben demnach bestehen. Die neue Verordnung soll bis zum 24. Juni in Kraft sein.
Enthalten sind darin auch Regeln zum Arbeitsschutz, nachdem die bundesweite Arbeitsschutzverordnung zu Himmelfahrt ausläuft. Demnach sind Arbeitgeber weiter verpflichtet, die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und je nach Gefährdungslage Maßnahmen zum Infektionsschutz umzusetzen - etwa Homeoffice oder kostenlose Tests und Masken. Die Vorgabe, dass Unternehmen ein Hygienekonzept vorlegen müssen, ist in der neuen Verordnung nicht mehr enthalten.
Bundesweit waren im April fast alle Corona-Regeln weggefallen. Seither gilt nur noch ein sogenannter Basisschutz in den Bundesländern, wie etwa Masken- und Testpflichten beim Umgang mit schützenswerten Gruppen, sowie eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen.