Erfurt In Gefängnissen gelten weiterhin 3G und Maskenpflicht
Während die allermeisten Corona-Schutzmaßnahmen in Thüringen für die Allgemeinheit seit einigen Wochen aufgehoben sind, gelten in den Gefängnissen weiterhin bestimmte Pandemieregeln. Das betreffe unter anderem die Maskenpflicht, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage. Zudem erhielten Besucher nur nach der 3G-Regel Einlass: Sie müssen entweder von einer Covid-19-Erkrankung genesen, vollständig dagegen geimpft oder negativ getestet sein. "Daneben haben selbstverständlich weitere allgemeine Schutzmaßnahmen, wie etwa das Abstandsgebot und die Reduzierung anstaltsbedingter Kontakte, wo immer möglich, weiterhin Gültigkeit", so die Sprecherin.
Nachdem es im Landtag Ende März keine Mehrheit für eine Verlängerung erweiterter Corona-Schutzmaßnahmen gegeben hatte, gelten in Thüringen nur noch rudimentäre Pandemieregeln. Unter anderem in Bussen und Bahnen sowie in Krankenhäusern gilt die Maskenpflicht, nicht aber im Einzelhandel. Das Gesundheitsministerium empfiehlt aber, in geschlossenen Räumen eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen.
Nach Angaben des Justizministeriums müssen Gefangene bei Haftantritt weiterhin in eine vorbeugende Isolation. So soll vermieden werden, dass sie das Virus in die Gefängnisse tragen, sollten sie symptomlos an Covid-19 erkrankt sein. Als Begründung dafür, dass hinter Gittern strengere Corona-Regeln gelten, verwies die Sprecherin unter anderem auf ein "wohlverstandenes Gesundheitsinteresse von Gefangenen und Bediensteten".
Zwischen März 2020 - dem Pandemiebeginn - und März 2022 waren laut Ministerium mindestens 66 Justizvollzugsbeamte und 30 Gefangene an Covid-19 erkrankt. Unter den verschiedenen Gefängnissen sei allerdings keines als besonderer Corona-Hotspot aufgefallen, sagte die Sprecherin. Die Anstalten hätten gemeinsam mit den Gesundheitsämtern stets schnell auf Ausbrüche reagiert, Quarantänebereiche gebildet und die Gefangenen isoliert, so dass das Infektionsgeschehen immer unter Kontrolle geblieben sei.
Insgesamt sitzen derzeit etwa 1450 Menschen in Thüringen eine Haftstrafe ab. In den Gefängnissen sind nur Männer untergebracht. Zu Haftstrafen verurteilte Frauen aus Thüringen sitzen außerhalb des Freistaats ein.