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Voraussichtlich mehr steuerpflichtige Rentner ab Juli


Erfurt
Voraussichtlich mehr steuerpflichtige Rentner ab Juli

Von dpa
22.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Eine ältere Frau zählt Geld. (Quelle: Marijan Murat / dpa/Illustration/dpa-bilder)

Mit der nächsten Rentenerhöhung zum 1. Juli könnten deutlich mehr Rentner in Thüringen in die Steuerpflicht rutschen. Etwa 4000 Senioren mehr müssten im Freistaat Steuern zahlen, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht. Grundlage für die Berechnung war eine zunächst angenommenen Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022 um 5,18 Prozent (West) und um 5,95 Prozent (Ost). Tatsächlich dürfte die Zahl der steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentner sogar stärker steigen.

Denn am Dienstag teilte das Bundesarbeitsministerium in Berlin mit, dass die Rentenanpassung absehbar deutlich höher ausfällt. So sollen die Renten Mitte des Jahres um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland steigen.

Zuvor war das Ministerium davon ausgegangen, dass die Zahl der steuerpflichtigen Thüringer Rentner auf insgesamt 180.000 steigt. Die gleichen Werte sind in der Übersicht für das Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt angegeben. In Sachsen sollen den Berechnungen zufolge rund 8000 Rentner zusätzlich steuerpflichtig werden - die Gesamtzahl der Steuern zahlenden Rentner liegt in Sachsen dann bei 340.000.

Bundesweit kämen den Angaben zufolge 103.000 Betroffene hinzu, deren Altersbezüge erstmals besteuert werden. Dadurch würde auch die Gesamtzahl der steuerpflichtigen Rentner bundesweit auf einen Rekord von fast sechs Millionen wachsen. Der Staat könnte damit rund 2,5 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben pro Jahr zusätzlich einnehmen.

Seit 2005 müssen Senioren auf einen Teil der Renten Einkommensteuer zahlen. Seither reduziert sich der steuerfreie Betrag jedes Jahr. Gleichzeitig steigt also der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner. Je später der Renteneintritt beginnt, desto höher fällt der Anteil aus. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, muss Rente grundsätzlich voll versteuern.

Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 9984 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19.968 Euro.

"Die Rentenbesteuerung ist insbesondere für Menschen in Ostdeutschland ein Ärgernis", sagte der Ostbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Sören Pellmann, der Deutschen Presse-Agentur. Senioren seien dort in der Regel allein auf die gesetzliche Rente angewiesen. Aus seiner Sicht sollten kleine und mittlere Renten gerade angesichts explodierender Preise steuerlich entlastet werden. "Niedriges Rentenniveau und hohe Steuerlast passen nicht zusammen."

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