Erfurt Untersuchungsausschuss soll Rolle der Landesregierung klären
Der bisher nicht arbeitsfähige Treuhand-Untersuchungsausschuss soll auch den Einfluss der damaligen Landesregierung bei den Privatisierungen in den 1990er-Jahren aufklären. Die Untersuchungsziele des Gremiums wurden am Donnerstag im Thüringer Landtag auf Antrag mehrerer AfD-Abgeordneter entsprechend erweitert. Gegen den AfD-Antrag erhob sich im Parlament kein Widerspruch.
Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller sagte, als Aufklärungsziel wurde auch die Frage nach der Qualifikation der Treuhandmitarbeiter mit aufgenommen. Das sei wichtig, um beurteilen zu können, ob mögliche Fehler bewusst oder aus Fahrlässigkeit begangen wurden.
Außerdem soll untersucht werden, ob elementare Grundsätze der Mitbestimmung beachtet wurden und welche sozialen und ökonomischen Auswirkungen die Treuhandentscheidungen in den Regionen nach sich zogen.
Der Treuhand-Untersuchungsausschuss wurde zwar bereits eingesetzt, gilt aber bislang als nicht arbeitsfähig. Der Grund: Bisher ist kein Ausschuss-Vorsitzender gewählt worden. Das Vorschlagsrecht liegt bei der AfD-Fraktion.