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Verlust des Stadtratsmandats: Verfassungsklage eingelegt


Erfurt
Verlust des Stadtratsmandats: Verfassungsklage eingelegt

Von dpa
13.09.2021Lesedauer: 1 Min.

Thüringens Ex-Kurzzeitministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) hat eine Verfassungsbeschwerde wegen des Verlusts seines Erfurter Stadtratsmandats eingelegt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigte am Montag den Eingang des Antrages, in dem sich Kemmerich auf Artikel zwei, Absatz eins der Landesverfassung, den Gleichbehandlungsgrundsatz bezieht, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Zuvor hatte der MDR darüber berichtet.

Kemmerich hatte sein Stadtratsmandat nach einer Gerichtsentscheidung im Sommer 2020 verloren - also nach seiner Zeit als Kurzzeit-Ministerpräsident. Damals hatte ein Erfurter geklagt, der die Stadtratswahl für nichtig erklären lassen wollte, womit er jedoch keinen Erfolg hatte.

Grund für Kemmerichs Verlust des Mandats ist eine Wohnortregelung. Als Stadtrat in einer Stadt kann demnach nur kandidieren, wer dort seinen Hauptwohnsitz hat. Das Verwaltungsgericht war nicht der Meinung, dass Kemmerich wie vorgeschrieben seinen Aufenthaltsschwerpunkt zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2019 in Erfurt hatte. Das Oberverwaltungsgericht ließ eine Berufung nicht zu.

Nun soll der Verfassungsgerichtshof klären, ob damit der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt wurde. Ein Alleinstehender mit zwei gemeldeten Wohnungen in zwei verschiedenen Städten könne faktisch selbst festlegen, wo sein Lebensschwerpunkt liege, sagte Kemmerichs Anwalt, Matthias Fertig von der Kanzlei Spilker und Collegen.

Diese Möglichkeit sei Verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Menschen genommen, weil da vermutet werde, dass sich der Lebensschwerpunkt dort befinde, wo die Familie wohne. Kemmerichs Lebensschwerpunkt sei "eindeutig Erfurt zuzuordnen", sagte Fertig. "Diese Diskussion hätte es nicht gegeben, wenn Herr Kemmerich keine Familie hätte, sondern alleinstehend wäre", sagte Fertig.

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