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Gruppenstatus für FDP-Abgeordnete: Weniger Rechte


Erfurt
Gruppenstatus für FDP-Abgeordnete: Weniger Rechte

Von dpa
09.09.2021Lesedauer: 2 Min.
LandtagssondersitzungVergrößern des Bildes
Kemmerich FDP-Abgeordnete kommen zur Landtagssondersitzung zum Gruppenstatus der FDP. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Begrenzte Redezeit, keine Großen Anfragen mehr, weniger Aktuelle Stunden: Nach dem Austritt der Abgeordneten Ute Bergner aus der FDP-Fraktion büßen die Liberalen im Thüringer Landtag einige Rechte ein. Dennoch dürfen sie sich nun als Gruppe zusammenschließen und unter anderem ihre Arbeit in wichtigen Fachausschüssen fortsetzen. Die rechtliche Grundlage dafür schuf der Thüringer Landtag am Donnerstag mit der Änderung der Geschäftsordnung. Die neuen Regeln wurden mit den Stimmen von Linke, CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abgeordneten Ute Bergner beschlossen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

Der FDP-Abgeordnete Thomas Kemmerich machte klar, dass sich seine Gruppe rechtliche Schritte vorbehält. "Ich habe der Vorlage eben zugestimmt, um die Funktionsfähigkeit des Thüringer Landtags zu gewährleisten. Gleichwohl behalten wir uns vor, die Rechtslage auf ihre verfassungsrechtliche Vereinbarkeit zu überprüfen", sagte Kemmerich. Die FDP hatte einen Alternativantrag eingereicht. Über ihn wurde dann nicht mehr abgestimmt.

Die FDP hatte im Parlament den Status einer Fraktion am Montag verloren, nachdem die Abgeordnete Ute Bergner aus der Fraktion ausgetreten war. Für die Bildung einer Fraktion sind in Thüringen mindestens fünf Abgeordnete nötig.

Als Gruppe können die FDP-Abgeordneten nach den neuen Regeln nun weiterhin Anträge ins Parlament einbringen und Aktuelle Stunden beantragen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Die FDP-Gruppe darf keine Großen Anfragen stellen, hat ein Anrecht auf nur noch eine Aktuelle Stunde pro Quartal, darf kein konstruktives Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten verlangen, keine außerplanmäßigen Parlamentssitzungen mehr beantragen, und auch nicht mehr verlangen, die Öffentlichkeit im Plenarsaal auszuschließen. Außerdem wurde die ihr zustehende Redezeit stärker begrenzt.

Offen bleibt, ob die FDP weiterhin einen Vize-Landtagspräsidenten stellen darf. Dazu gibt es nach Angaben mehrerer Abgeordneter unterschiedliche rechtliche Auffassungen. Bisher bekleidet der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner dieses Amt.

Unter anderem diese Unklarheit führte die AfD-Fraktion an, um ihre Ablehnung des rot-rot-grünen Antrages zu begründen. "Sie schaffen aus unserer Sicht keine Rechtssicherheit, sondern nur mehr Unklarheit", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer AfD-Fraktion, Torben Braga. Wenn die FDP vor den Verfassungsgerichtshof nach Weimar ziehen wolle, habe sie aus seiner Sicht "ziemlich gute Chancen." AfD-Fraktionschef Björn Höcke betonte, dass die AfD den Anspruch der FDP auf einen Gruppenstatus nicht grundsätzlich in Frage stelle.

Geklärt werden muss nun auch noch die Frage, auf welche finanziellen und personellen Ressourcen die neue FDP-Gruppe wird zugreifen können. Dafür ist eine Änderung des Abgeordnetengesetzes nötig. Mehrere Abgeordnete machten klar, dass dies noch im September angegangen werden müsse. Ein Vorschlag der Landesverwaltung dazu sieht erhebliche finanzielle Einschnitte für die FDP-Gruppe vor. Demnach soll unter anderem der monatliche Grundbetrag von rund 48.000 Euro pro Monat auf die Hälfte reduziert werden. Ob es dazu kommt, ist aber noch unklar.

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