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Lehrer müssen ihren Impfstatus bislang nicht offenlegen


Erfurt
Lehrer müssen ihren Impfstatus bislang nicht offenlegen

Von dpa
27.08.2021Lesedauer: 2 Min.
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Eine Spritze liegt auf einem Impfpass. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/Illustration/dpa-bilder)

In Thüringen müssen Lehrer dem Land bislang nicht preisgeben, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind oder nicht. Es gebe keine generelle Offenlegungspflicht des Personals, teilte das Thüringer Bildungsministerium auf Nachfrage mit. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass unklar ist, wie hoch der Anteil der geimpften Lehrer an Thüringer Schulen ist. Eine "statistisch saubere Erfassung" könne "Stand jetzt auch nicht erfolgen", hieß es. "Wir gehen von einer insgesamt sehr hohen Impfquote im Lehrpersonal aus", teilte das Ministerium mit.

Grund für diese Annahme sind Zahlen von Mai, als in Thüringen begonnen wurde, Lehrer zu impfen. Zuerst durften sich die Grundschul- und Förderschullehrer impfen lassen, erst später kamen auch die Lehrer weiterführender Schulen wie Gymnasien oder Regelschulen an die Reihe. Für die Lehrer wurden damals Extra-Impftage eingerichtet, so dass eine statistische Erfassung möglich war, wie viele Lehrer geimpft wurden. Zu dieser Gruppe der Impfberechtigten zählte allerdings das gesamte Personal an Grund- und Förderschulen, also nicht nur Lehrer.

Mitte Mai waren nach den Zahlen des Bildungsministeriums rund 31.000 von 49.000 Menschen dieser Gruppe mindestens einmal geimpft. Dies entsprach einem Anteil von 63 Prozent. "Die zunehmende Ausweitung der Impfkampagne auf Hausärzte sowie die Aufhebung der Impfpriorisierung ermöglichen keine statistische Erfassung einzelner Berufsgruppen mehr", erklärte das Bildungsministerium.

Nach derzeitigen Plänen will das Bildungsministerium eine abgestufte Teststrategie einführen, die sich an Warnstufen ausrichtet. "Dort, wo sich Regelungen etwa zum Testen am Prinzip 3G orientieren, würden Geimpfte und Genesene von Testungen ausgenommen. Insofern müssten Lehrkräfte dann ihren Status offenlegen, wenn sie nicht getestet werden möchten", heißt es aus dem Ministerium. Das 3G-Prinzip steht für Geimpfte, Genesene und Getestete.

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