t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalErfurt

BAG setzt Verfahren zu Nachtschichtzuschlägen aus


Erfurt
BAG setzt Verfahren zu Nachtschichtzuschlägen aus

Von dpa
04.08.2021Lesedauer: 1 Min.
BundesarbeitsgerichtVergrößern des Bildes
Zwei Männer verlassen das Bundesarbeitsgericht. (Quelle: arifoto UG/dpa/Archiv/dpa-bilder)

Im Streit um unterschiedlich hohe Nachtzuschläge in der deutschen Getränke- und Süßwarenindustrie wartet das Bundesarbeitsgericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt setzten erneut ein Verfahren aus, geht aus einer Mitteilung von Mittwoch hervor. Es geht um die Klage eines Arbeitnehmers, der in Schichten regelmäßig nachts arbeitet, gegen einen großen internationalen Nahrungsmittelkonzern. Der Kläger verlangt höhere Zuschläge für Nachtarbeit.

Allein beim Bundesarbeitsgericht liegen nach dessen Angaben derzeit etwa 400 Klagen vor, bei denen es um unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit geht. Zu klären sei, ob tarifvertragliche Regelungen zu unterschiedlich hohen Zuschlägen für Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz und europäisches Recht verstoßen, sagte eine Gerichtssprecherin. Diese Frage stelle sich in einer Reihe von Tarifverträgen. Das Bundesarbeitsgericht hatte dazu im Dezember 2020 den Europäischen Gerichtshof angerufen.

Im vertagten Fall aus Norddeutschland geht es um den Bundesmanteltarifvertrag für die Beschäftigten der Süßwarenindustrie. Danach ist für Nachtarbeit in Schicht und Wechselschichtarbeit von 22 bis 6 Uhr ein Zuschlag von 15 Prozent je Stunde fällig. Geht sie regelmäßig länger als 14 Tage, sind 20 Prozent zu zahlen. Für unregelmäßige Nachtarbeit oder kurzfristige nötige muss das Unternehmen dagegen einen Zuschlag von 60 Prozent pro Stunde zahlen.

Der Arbeitgeber argumentierte, der höhere Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit solle nicht nur die Erschwernis der Arbeit in der Nacht ausgleichen, sondern diene auch dem Schutz der Freizeit der Arbeitnehmer.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website