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Feiern ohne Kontaktbeschränkungen: Neue Regeln ab Donnerstag


Erfurt
Feiern ohne Kontaktbeschränkungen: Neue Regeln ab Donnerstag

Von dpa
30.06.2021Lesedauer: 2 Min.
FFP2-MaskenVergrößern des Bildes
FFP2-Masken mit CE-Zertifizierung liegen auf einem Tisch. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Illustration/dpa-bilder)

Etwas mehr Leichtigkeit im Sommer: Thüringen geht angesichts niedriger Corona-Inzidenzen weitere Öffnungsschritte und kippt die seit Monaten geltenden Kontaktbeschränkungen komplett. Eine entsprechende Verordnung wurde am Mittwoch von Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner und Bildungsminister Helmut Holter (beide Linke) unterzeichnet. Sie soll am Donnerstag in Kraft treten und sieht unter anderem vor, dass den Bürgern nur noch empfohlen wird, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Werner begründete die Schritte mit stark gesunkenen Infektionszahlen. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Thüringen am Mittwoch bei 3,5.

"Die niedrigen Zahlen erlauben uns nun großflächige Öffnungen in allen Lebensbereichen und somit einen großen Schritt in Richtung Normalität", sagte Werner. Zugleich mahnte sie zur weiteren Achtsamkeit - vor allem mit Blick auf neue Virusmutationen. "Deswegen wird es auch über den Sommer hinweg Infektionsschutzmaßnahmen wie beispielsweise Abstandsregeln, Schutzmasken, Schnelltests oder Kontaktpersonennachverfolgung geben", so Werner. In Thüringen waren mit Stand vom Mittwoch unter anderem 18 Ansteckungen mit der Delta-Variante bekannt.

In den Schulen soll von Donnerstag an die Testpflicht für Lehrer und Schüler wegfallen. Bildungsminister Helmut Holter hatte dies bereits angekündigt und damit begründet, dass alle Schüler in den Genuss von Präsenzunterricht kommen sollen. Im Thüringer Landtag hatten mehrere Fraktionen den Wegfall der Testpflicht scharf kritisiert - auch aus dem Lager von Rot-Rot-Grün.

Nach Angaben von Holters Ministerium hatte es zuletzt rund 1500 Schüler gegeben, die sich weigerten oder deren Eltern es nicht erlaubten, regelmäßig getestet zu werden. Sie durften bisher nicht in die Schulen kommen und mussten zu Hause unterrichtet werden.

Die neue Verordnung ermöglicht nach langer Zeit auch wieder private und nicht-öffentliche Feiern im größeren Maßstab. Kommen im Freien mehr als 70 Gäste oder mehr als 30 in geschlossenen Räumen, müssen solche Feiern trotzdem noch beim Gesundheitsamt angemeldet werden - fünf Werktage im Voraus. Auch Abibälle, Vereinsversammlungen oder Hochzeitsfeiern gelten als solche nicht-öffentliche Veranstaltungen.

Generell sehen die Regelungen keine Schließungen mehr vor. Aber in etlichen Bereichen müssen weiterhin die Kontaktdaten erfasst werden - unter anderem in Saunen, Fitnessstudios, außerschulischen Bildungsangeboten, beim Sport, bei gewerblichen Übernachtungen etwa auf einem Campingplatz oder in Ferienwohnungen, in Schwimm- und Freibädern sowie in Gaststätten.

In vielen Bereichen entfällt auch die Testpflicht. Das Tragen von Corona-Schutzmasken soll aber weiterhin Pflicht bleiben unter anderem beim Shoppen, beim Friseur, in Arztpraxen, bei Veranstaltungen, in Pflegeeinrichtungen und in Bars, Kneipen, Cafés und Gaststätten, wenn der Gast gerade nicht an seinem Tisch sitzt.

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