Erfurt Justizminister für mehr Zusammenarbeit bei Digitalisierung
Thüringens Justizminister Dirk Adams (Grüne) hat sich für einheitliche Regeln bei der Digitalisierung in der Justiz ausgesprochen. "Hier müssen wir schneller werden und besser werden. Und das kann gelingen durch eine bessere Zusammenarbeit", sagte Adams im Vorfeld der Justizministerkonferenz (JuMiKo) der Deutschen Presse-Agentur. Corona habe wie in vielen anderen Bereichen auch in der Justiz wie durch ein Brennglas gezeigt, dass es bei der Digitalisierung Potenzial gebe.
Vor allem brauche es mehr Einheitlichkeit, sagte Adams. Man dürfe das Rad "nicht alle paar Hundert Kilometer neu erfinden", so der Minister. Als Beispiel nannte er die Einführung der elektronischen Akte in Gerichten und in der Justizverwaltung. Für die Umsetzung sei jedes Land selbst verantwortlich.
Es gebe aber die Erkenntnis, dass man da stärker zusammenarbeiten müsse. "Nicht nur weil es länderübergreifende Strafverfahren geben kann oder wenn eine Strafakte in Richtung des Generalbundesanwalts weitergegeben werden muss, sondern weil es natürlich sinnvoll ist, wenn wir im Rechtsverkehr ähnliche Regeln haben können", so Adams.
Es gehe daher bei der Justizministerkonferenz auch um die Frage, was man gemeinsam als Richtlinie für die Digitalisierung auf den Weg bringen könne.
Adams wies darauf hin, dass das Thema Digitalisierung auch in andere Bereiche greife, die bei dem Treffen der Justizminister von Bund und Ländern besprochen werden - etwa zum Opferschutz.
"Es gibt schon die Möglichkeit, Videovernehmungen durchzuführen, aber dafür gibt es keine einheitlichen Richtlinien in der richterlichen Praxis", monierte Adams. Es gehe dabei zum Beispiel um die Frage, wie sichergestellt wird, dass frei von Einflüssen vernommen werden kann. "Dafür müssen wir Richtlinien erarbeiten, aber auch die Technik dafür optimieren", sagte Adams.
Er unterstrich die Bedeutung von Videovernehmungen von Zeugen, die zugleich Opfer geworden seien. "Diese Menschen sind häufig traumatisiert, und das ist eine unglaubliche Überwindung im Gericht noch einmal demjenigen gegenüberzutreten, der einem eine Straftat angetan hat", sagte Adams.