Erfurt Ballstädt-Prozess: Zwei Angeklagte bieten Geld für Opfer
Zwei der elf Angeklagten im Ballstädt-Prozess vor dem Landgericht Erfurt können auf eine Einstellung des Verfahrens gegen sie hoffen. Ein Angeklagter und die einzige Angeklagte boten am Montag während der Hauptverhandlung Zahlungen in Höhe von 6000 Euro beziehungsweise 3000 Euro an die Opfer des Übergriffs auf eine Kirmesgesellschaft im Jahr 2014 an, sollten die Verfahren gegen sie eingestellt werden. Das Geld könnten sie innerhalb von sechs Monaten aufbringen, ließen sie durch ihre Verteidiger erklären. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Erfurt stimmte dem Angebot zu. Ob das Gericht dies auch tun wird, ist noch offen, gilt aber als wahrscheinlich.
Seit Mitte Mai wird der Ballstädt-Prozess erneut aufgerollt, bei dem sich die Angeklagten dafür verantworten müssen, dass sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft vor mehr als sieben Jahren eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Landkreis Gotha) brutal überfallen haben. Sie werden dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet.
Das erste Urteil in dem Verfahren war vom Bundesgerichtshof gekippt worden. Um das Verfahren abzukürzen, hatte das Gericht neun der Angeklagten auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft bereits sogenannte Deals angeboten: Gegen Geständnisse können die meisten von ihnen auf eine Bewährungsstrafe von etwa einem Jahr hoffen.