Bundestagsbeschluss Parteien begrüßen Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibung
Der Bundestagsbeschluss zur Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ist von Linken und Grünen in Thüringen begrüßt worden. Dies sei ein erster wichtiger Schritt für die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, erklärte die Linke-Landtagsabgeordnete Karola Stange am Freitag. Für den Wegfall des Paragrafen 219a stimmte am Freitag eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten. Er regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf - führte aber in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren.
Der Beschluss gehe allerdings nicht weit genug, monierte Stange. Die Linke fordert auch die Streichung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, damit würden Schwangerschaftsabbrüche an sich straffrei werden. Ähnlich äußerte sich Grünen-Landessprecherin Ann-Sophie Bohm.
Die Grünen-Politikerin hält zugleich einen landesweiten Überblick zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Thüringen für nötig. "Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung, und jede ungewollt Schwangere hat ein Recht auf eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung", erklärte Bohm.
Nach Angaben der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten Tina Rudolph vom Freitag sind Schwangerschaftsabbrüche im Freistaat in 16 Kliniken oder Arztpraxen möglich. Frauen können sich in etwa zwei Dutzend Beratungsstellen dazu informieren. Nach amtlicher Statistik wurden im vergangenen Jahr in Thüringen 2846 Schwangerschaften abgebrochen, das waren 5,8 Prozent weniger Abtreibungen als 2020.