Pandemie Thüringen lockert Maskenpflicht in Heimen und Krankenhäusern
Thüringen lockert die Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Laut der ab diesem Freitag geltenden neuen Verordnung müssen Pflegeheimbewohner jetzt keine Corona-Schutzmaske mehr tragen. Pflegeheimpersonal soll bei körperlichem Kontakt mit Pflegebedürftigen allerdings weiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Regelung gelte auch für das Klinikpersonal, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit.
Die Maskenpflicht bestehe ebenso weiter für Besucher in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Patienten müssen in Krankenhäusern dagegen nur noch außerhalb ihres Zimmers eine Maske aufsetzen. Statt Einlasskontrollen gibt es nun nur Stichprobenkontrollen zum Impf-, Test- oder Genesenenstatus. Ungeimpfte Beschäftigte müssen sich nur noch zweimal wöchentlich und nicht wie bisher täglich testen lassen.
Im öffentlichen Nahverkehr bleibe mindestens eine medizinische Maske Pflicht, hieß es weiter. In Taxis wird die Maskenpflicht hingegen aufgehoben. Die neuen Regeln gelten bis zum 21. Juli.