Gericht Grüne: Merkel-Urteil der Verfassungsrichter nachvollziehbar
Die Grünen in Thüringen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu umstrittenen Äußerungen der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten des Freistaats mit den Stimmen der AfD als nachvollziehbar bezeichnet. "Inhaltlich teilen und unterstützen wir die Äußerungen der Bundeskanzlerin, gerade in der damaligen Situation", sagte die Fraktionsvorsitzende Astrid Rothe-Beinlich am Mittwoch.
"Juristisch ist das Urteil aber nachvollziehbar, weil es die Kritik daran festmacht, dass diese Äußerungen nicht nur vor einer offiziellen Pressekonferenz der Bundeskanzlerin getätigt, sondern anschließend auch auf ihrer offiziellen Homepage veröffentlicht wurden", fügte sie hinzu.
Zuvor hatten fünf der acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass Merkel mit Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD verletzt habe. Die damalige Kanzlerin habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschied das Gericht. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)
Am 5. Februar 2020 hatte sich Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ. Merkel, die damals auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und gesagt, das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden". Zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."