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Landtag | Musikschulen bekommen sechs Millionen Euro vom Land


Landtag
Musikschulen bekommen sechs Millionen Euro vom Land

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 2 Min.
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Die Nahaufnahme einer Geige. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Musik- und Kunstschulen in Thüringen erhalten künftig eine garantierte finanzielle Förderung direkt aus dem Landeshaushalt. Das beschloss der Landtag in Erfurt am Donnerstag einstimmig. Die Oppositionsfraktion der CDU hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in den vergangenen elf Monaten beraten und in einigen Punkten geändert wurde. Jetzt ist geregelt, dass die Musik- und Kunstschulen jährlich mindestens sechs Millionen Euro aus der Landeskasse bekommen.

Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) sagte, "Kunst und Kultur zeigen, dass der Landtag parteiübergreifend zu Kompromissen und Entscheidungen kommen kann". In Thüringen gibt es nach CDU-Angaben 25 kommunale sowie zahlreiche private oder gemeinnützige Musikschulen und 13 Jugendkunstschulen.

Bisher erfolgte die Finanzierung der Musikschulen durch die Kommunen über Mittel aus dem Finanzausgleich mit dem Land sowie als Projektförderung. Nach einer Verfassungsgerichtsentscheidung 2004 sei keine zweckgebundene Förderung über den Finanzausgleich mehr möglich gewesen, sagte Hoff. Zahlungen des Landes seien von den Kommunen teilweise auch für andere Aufgaben genutzt worden.

Abgeordnete aller Landtagsfraktionen erklärten, Musik- und Jugendkunstschulen erfüllten einen wichtigen Bildungsauftrag, viele Künstler hätten dort ihre ersten Schritte gemacht. Die Linke-Abgeordnete Katja Mitteldorf verwies auf die Planungssicherheit, die die Schulen jetzt bekämen. "Das Gesetz ist ein riesiger Fortschritt."

Die Kommunen seien mit dem Gesetz aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen worden - sie müssten weiterhin einen Finanzierungsanteil leisten, sagte die FDP-Abgeordnete Franziska Baum. Der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner wertete die breite Unterstützung des CDU-Gesetzes als Erfolg. Thüringen habe jetzt endlich ein Gesetz, dass den Schulen eine staatliche Anerkennung als Bildungseinrichtungen gewähre. Bisher seien sie im Vergleich zu entsprechenden Einrichtungen in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt schlechter gestellt gewesen.

Der SPD-Abgeordnete Thomas Hartung bezeichnete die im Gesetz vorgesehenen jährlich sechs Millionen Euro als Mindestbetrag. Die Musik- und Kunstschulen würden mit der garantierten Förderung künftig aus einer misslichen Lage befreit, wenn die sie tragenden Kommunen in eine finanzielle Notlage gerieten. Hartung äußerte die Erwartung, dass es zu einer Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte kommt. Es würden erstmals konkrete Qualitäts-, Angebots- und Personalstandards für die Musik- und Jugendkunstschulen geschaffen.

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