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Kirche | Erste Verfahren der EKM zur Anerkennung von DDR-Unrecht


Kirche
Erste Verfahren der EKM zur Anerkennung von DDR-Unrecht

Von dpa
Aktualisiert am 04.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Anerkennungsverfahren für Opfer der SED-DiktaturVergrößern des Bildes
Stasi-Akten sind im Stasi-Archiv in Berlin zu sehen. (Quelle: Stephanie Pilick/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Ein Jahr, nachdem die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ein Anerkennungsverfahren für Opfer der SED-Diktatur gestartet hat, sind die ersten Fälle abgeschlossen. Mit vier Betroffenen wurde eine Anerkennungsvereinbarung getroffen, die größtenteils auch umgesetzt wurde, erklärte der für die Seelsorge für Diktaturopfer zuständige Pfarrer Christian Dietrich auf Nachfrage. Es habe finanzielle Anerkennungen gegeben. "Formen der konkreten öffentlichen Anerkennung wurden noch nicht praktiziert. Sie waren in den abgeschlossenen Verfahren auch nicht Teil der Erwartung der Betroffenen." Sieben Anerkennungsverfahren liefen derzeit.

Mit dem Anerkennungsverfahren will die EKM Verantwortung gegenüber Menschen übernehmen, die während der SED-Diktatur in kirchlichen Kreisen zu Opfern wurden. Es geht um Menschen, die aus politischen Gründen drangsaliert und in ihren Kirchen disziplinarisch belangt wurden sowie um solche, die durch Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert oder zur Ausreise gedrängt wurden. Betroffene können bis zum 30. April 2023 Anträge stellen. Als Ombudsperson zur Unterstützung von Antragstellern wurde die frühere DDR-Oppositionelle Hildigund Neubert beauftragt.

Antragsteller seien etwa Menschen, denen in existenziellen Notlagen, die vom SED-Staat verursacht wurden, eine mögliche Unterstützung durch kirchliche Mitarbeiter verweigert wurde, erklärte Christian Dietrich weiter. Es gehe aber auch um Menschen, die aufgrund politischer Verfolgung die DDR verlassen haben und denen ein Neuanfang in der Bundesrepublik durch den Entzug kirchlicher Rechte erschwert wurde. Andere seien nicht in eine ihnen entsprechende kirchliche Anstellung gekommen.

Es hätten sich bislang weniger als 40 Personen mit einem persönlichen Anliegen an die Ombudsfrau oder den Anerkennungsausschuss gewandt. In manchen Fällen sei lediglich ein Gespräch erwünscht gewesen oder es habe sich gezeigt, dass der Ausschuss nicht zuständig ist. Zudem hätten auch Menschen darum gebeten, es möge nicht vergessen werden, welche Hilfe und Unterstützung sie durch bestimmte kirchliche Mitarbeiter während ihrer Haft oder der politischen Verfolgung erfahren hätten.

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