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Justiz | Maskenurteil hat Nachspiel: Weimarer Amtsrichter angeklagt


Justiz
Maskenurteil hat Nachspiel: Weimarer Amtsrichter angeklagt

Von dpa
Aktualisiert am 04.06.2022Lesedauer: 2 Min.
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Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Anklage wegen Rechtsbeugung gegen einen Weimarer Amtsrichter erhoben. Sie sei an das Landgericht Erfurt gegangen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der Richter hatte im vergangenen Jahr eine umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen zur Eindämmung von Corona-Infektionen gefällt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Familienrichter im April 2021 willkürlich einen Beschluss erlassen zu haben. Fraglich sei seine Zuständigkeit.

Der Angeklagte hat sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft "dabei bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt". Ihm sei es darum gegangen, "die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen".

Der Jurist hatte auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert und kritisiert worden.

Der Angeschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft mehrere elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen haben. Dabei soll er seine Kompetenzen überschritten haben. Er soll eine Entscheidung zu Corona-Regeln getroffen zu haben, für die Familiengerichte nicht zuständig seien. Zudem soll er seine Entscheidung auf Betroffene ausgedehnt haben, "für die er nach dem Geschäftsverteilungsplan nicht der gesetzliche Richter war".

Dem Mann wird außerdem zur Last gelegt, aktiv nach Eltern gesucht zu haben, die der Maskenpflicht in Schulen kritisch sahen. Zudem soll er sichergestellt haben, "dass die Ergebnisse der später in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten seinen Vorstellungen entsprechen", erklärte die Staatsanwaltschaft. Für Rechtsbeugung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor.

Die Entscheidungen des Weimarer Richters gegen die in Thüringen damals geltende Corona-Maskenpflicht waren später vom Oberlandesgericht in Jena gekippt worden. Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Anordnungen zum Corona-Schutz obliege "allein den Verwaltungsgerichten", hieß es zur Begründung.

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