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Landtag | Öffentliche Managergehälter: Sozialwirtschaft skeptisch


Landtag
Öffentliche Managergehälter: Sozialwirtschaft skeptisch

Von dpa
Aktualisiert am 04.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Landtag ThüringenVergrößern des Bildes
Der Plenarsall des Thüringer Landtags. (Quelle: Michael Reichel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Vertreter der Thüringer Sozialwirtschaft haben sich kritisch zu Plänen geäußert, die Managergehälter in der Branche transparent zu machen. Derzeit lehne er die Einführung eines Transparenzregisters ab, sagte der Vorsitzende der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, Stefan Werner, am Donnerstag in Erfurt bei einer Anhörung des Sozialausschusses.

Dem Parlament liegen Anträge der oppositionellen CDU-Fraktion sowie der rot-rot-grünen Regierungskoalition für ein solches Register vor. Hintergrund sind Vorwürfe gegenüber der ehemaligen Geschäftsführung der Awo-Tochtergesellschaft Awo AJS wegen überzogener Gehaltszahlungen.

Nach Auffassung von Werner lassen sich mit einem Transparenzregister möglicher Missbrauch von öffentlichen Geldern und die Zahlung von vielleicht überhöhten Gehältern an Manager nicht verhindern. Viel wichtiger als die Einführung eines Transparenzregisters sei es, eine Debatte über die Angemessenheit von Gehaltsstrukturen zu führen.

Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Mitteldeutschland, Christoph Stolte, äußerte sich ähnlich. Er beklagte zudem eine zu enge Diskussion um Transparenz. Wie Werner betonte auch Stolte, es gebe bereits eine Vielzahl von steuerrechtlichen Vorschriften und Prüfungen für die Unternehmen der Branche, die einen Missbrauch von Geldern in der Sozialwirtschaft auch für zu hohe Gehaltszahlungen verhindern sollten.

Der Vorschlag für ein Transparenzregister von Managergehältern in der Sozialwirtschaft kam von der CDU-Landtagsfraktion. Auch bei Rot-Rot-Grün gibt es Sympathien für diese Idee. Die Landesregierung solle prüfen, "welche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die Offenlegung von Gehältern und etwaige Zusatzleistungen von Führungskräften in der Sozialwirtschaft verpflichtend in Thüringen einzuführen", heißt es in einem Alternativantrag von Linken, SPD und Grünen zum CDU-Antrag.

Der CDU-Sozialpolitiker Thadäus König warb im Ausschuss trotz des Widerstandes von Werner und Stolte für ein solches Register. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass die bisherigen Vorschriften, Prüfungen und auch Kodexe offenbar nicht ausreichten, um Skandale wie den bei der Awo zu verhindern, sagte er. Der SPD-Abgeordnete Denny Möller unterstrich ebenfalls die Chancen, die ein solches Register aus seiner Sicht für die Branche biete.

Der Rechtswissenschaftler Jörg Altmann verwies im Ausschuss auf zahlreiche rechtliche Hürden für die Einführung eines öffentlich zugänglichen Transparenzregisters. Ohne die Einwilligung der betroffenen Manager könnten deren Daten dort nicht veröffentlicht werden, sagte er. Dem stehe die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland zum Datenschutz entgegen. Zudem nutze es nichts, einfach nur die Höhe von Managergehältern offen zu legen, ohne sie in einen Kontext zu stellen. "Jeder würde die Daten anders interpretieren", sagte Altmann. Er ist Professor für Recht der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Erfurt.

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