Düsseldorf Keine Gratis-Schnelltests und kein Lohnausgleich mehr
Auf Ungeimpfte können ab heute in Nordrhein-Westfalen finanzielle Belastungen zukommen. Zum Stichtag 11. Oktober müssen Corona-Schnelltests in der Regel selbst bezahlt werden. Sie bleiben nur gratis für alle, die sich nicht impfen lassen können, wie Kinder unter zwölf Jahren. Das ist nach einem Beschluss von Bund und Ländern deutschlandweit so geregelt. Außerdem greift zum Stichtag 11. Oktober auch in Nordrhein-Westfalen eine bereits bundesrechtlich verankerte Regelung zum Lohnausgleich: Für Verdienstausfälle bei Quarantäne zahlt nun das bevölkerungsreichste Bundesland in der Regel keine Entschädigungen mehr an Ungeimpfte.
"Wichtig ist, dass die Regelung nur für Quarantänemaßnahmen gilt, die ab dem 11. Oktober ausgesprochen wurden", erläuterte das Gesundheitsministerium auf dpa-Anfrage. "Das bedeutet, für Quarantänen, die davor liegen, findet die Regelung noch keine Anwendung." Die Änderungen werden damit begründet, dass bereits ein Großteil der Bevölkerung gegen Corona geimpft ist und flächendeckend Impfangebote gemacht werden.
Ungeimpfte benötigen Schnelltests zumeist beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen. Wie teuer Corona-Selbstzahlertests sind, muss sich zeigen. Dafür gibt es keine Preisvorgaben von Bund oder Land. Der Apothekerverband Nordrhein geht von ungefähr 20 Euro je Test aus. Neben den Apotheken gibt es noch zahlreiche weitere Testanbieter.
Bisher zahlen Arbeitgeber im Quarantänefall den Lohn fort und können sich den Betrag dann von den kommunalen Landschaftsverbänden in NRW erstatten lassen. Laut NRW-Gesundheitsministerium wurden bisher rund 120 Millionen Euro für Entschädigung des Verdienstausfalls in Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Quarantäne ausgegeben.
"Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegen spricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein - nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft", hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kürzlich zur Frage der Lohn-Entschädigungen erklärt.
Wie bei den Schnelltests, gibt es auch bei der Entschädigung für Verdienstausfälle bei Quarantäne Ausnahmefälle, in denen der Staat weiterhin zahlt. Wer sich wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht impfen lassen könne, erhalte weiter Unterstützung, hatte Laumann erklärt. Einen Entschädigungsanspruch hätten weiterhin auch Genesene und Geimpfte, die wegen so genannter Impfdurchbrüche oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssten.