Kein Mordversuch Landgericht Düsseldorf lässt 19-jährige Brandstifterin frei
In Düsseldorf hat das Landgericht den Haftbefehl gegen eine junge Frau aufgehoben. Zuvor hatte sie in ihrer eigenen Wohnung Feuer gelegt. Eine Strafe wurde dennoch verhängt.
Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen eine 19-jährige Schülerin hat das Landgericht Düsseldorf den Haftbefehl gegen die depressive junge Frau aufgehoben. Das Gericht sprach die Schülerin lediglich wegen schwerer Brandstiftung schuldig und verhängte eine Jugendstrafe auf Bewährung und unter Vorbehalt.
Das bedeutet, das Gericht will erst nach einer auf zwei Jahre festgesetzten Bewährungszeit entscheiden, ob die Strafe letztlich überhaupt verhängt wird. Wie es aus Justizkreisen heißt, hatte die 19-Jährige die Tat eingeräumt.
Wodka verschüttet und angezündet
Demnach hatte sie aus Verzweiflung über ihre persönliche Lage in ihrer Wohnung im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses an drei Stellen Feuer gelegt. Laut Anklage hatte sie den Inhalt einer Wodkaflasche ausgeschüttet und angezündet. Verletzt wurde bei dem Feuer niemand, weil die Brandmelder im Haus sofort Alarm schlugen und Nachbarn die Feuerwehr alarmierten.
Die Auswertung ihrer Chat-Protokolle soll ergeben haben, dass sie die Tat schon Tage zuvor Freundinnen angekündigt hatte. Bei dem Brand war ein Schaden von 50.000 Euro entstanden.
Die Anklage lautete auf versuchten Mord. Das Gericht sah aber keinen Beleg dafür, dass die Angeklagte den Tod Dritter in Kauf genommen habe. Die Staatsanwältin hatte schließlich eine Jugend-Bewährungsstrafe von 22 Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte eine Therapie angeregt. Das Gericht hatte die Öffentlichkeit zum Schutz der jungen Angeklagten unmittelbar nach dem Prozessauftakt ausgeschlossen.
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- Nachrichtenagentur dpa