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Düsseldorf: Kölnerin fotografiert nach Unfall Sterbenden – Urteil bestätigt


Motorradfahrer kam ums Leben
Sterbenden nach Unfall fotografiert: Urteil bestätigt

Von dpa
Aktualisiert am 09.12.2024Lesedauer: 1 Min.
Landgericht DüsseldorfVergrößern des Bildes
Das Landgericht in Düsseldorf (Symbolbild): Eine Autofahrerin musste erneut vor Gericht. (Quelle: Martin Gerten/dpa/dpa-bilder)
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Sie verursacht einen Unfall, fotografiert einen Sterbenden und fährt dann weiter. Das Landgericht bestätigt jetzt die Verurteilung einer Autofahrerin.

Eine Autofahrerin aus Köln, die in Düsseldorf einen Unfall verursacht und den dabei tödlich verletzten Motorradfahrer fotografiert hat, ist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss sie 5.000 Euro zahlen. Das Landgericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz. "Das ist besser als jemanden eineinhalb Jahre ins Gefängnis zu stecken", sagte die Vorsitzende Richterin in Richtung Staatsanwältin, die eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung gefordert hatte.

Der Fall hatte vor zwei Jahren bundesweit Schlagzeilen produziert. Das Landgericht sprach die Frau wie zunächst das Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten schuldig.

Die 42-Jährige hatte ausgesagt, sie habe sich mit dem Unfall gar nicht in Verbindung gebracht und das Foto zum Beleg der Ursache ihrer Verspätung an ihren Chef geschickt. "Sie hatte schon mehrfach Ärger bekommen, weil sie zu spät zur Arbeit erschienen war", sagte die Richterin.

Gericht sieht Wendemanöver als Ursache

Obwohl der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt unterwegs war, sah das Gericht im illegalen Wendemanöver der Autofahrerin die Ursache: "Ohne sie wäre der Unfall nicht passiert." Der entgegenkommende 60-jährige Motorradfahrer war beim Bremsmanöver ins Schleudern geraten und gegen die Umzäunung eines Baums geprallt.

Vom Vorwurf der Unfallflucht sprach das Gericht die Frau erneut frei. Die Situation sei unübersichtlich gewesen, die Aussage der Frau, sich nicht für den Unfall verantwortlich gefühlt zu haben, sei glaubwürdig. "Die Angeklagte war überzeugt, an der Stelle gefahrlos wenden zu können", so die Richterin.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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