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Kabinett beschließt neue Corona-Schutzverordnung


Dresden
Kabinett beschließt neue Corona-Schutzverordnung

Von dpa
12.01.2022Lesedauer: 1 Min.

Sachsens Regierung will an diesem Mittwoch (13.00 Uhr) eine neue Corona-Schutzverordnung beschließen, die am Freitag in Kraft tritt. Sie soll bis zum 6. Februar gelten und sieht trotz nahender Omikron-Welle Erleichterungen vor. Sie sind allerdings an die Auslastung der Krankenhäuser geknüpft und werden bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte wieder rückgängig gemacht. Zudem gilt häufig die 2G-plus-Regel: Zugang erhalten dann Genesene oder Geimpfte mit einem tagesaktuellen Test. Der Test entfällt, wenn man eine Boosterimpfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ frisch ist. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter bis 18.

Für einzelne Bereiche sind unterschiedliche Regelungen geplant. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik sollen unter der Maßgabe von 2G - also ohne zusätzlichen Test - und unabhängig von Inzidenzen und Auslastung der Krankenhäuser wieder öffnen. Für Museen und Ausstellungen gilt gleichfalls 2G bei beschränkter Gästezahl.

In Kinos, Theatern und Opernhäusern wird 2G-plus verlangt, ebenso in Hotels und Gaststätten. Die strengen Auflagen für Versammlungen werden gelockert. Wenn die sogenannte Überlastungsstufe so wie derzeit unterschritten ist, sind pro Versammlung bis zu 1000 Teilnehmer erlaubt - statt wie bisher 10. Bei Erreichen des Überlastungswertes sollen es nur noch 200 sein.

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