Tierischer Besuch Geschützter Graupapagei flattert in Zollbüro

Mitarbeiter des Zollls in Dortmund haben einen überraschenden Fund gemacht: ein Graupapagei. Dieser wurde allerdings nicht aus unartgerechter Haltung befreit oder unerlaubt eingeführt – er ist einfach in das Büro des Zolls geflogen.
Beim Zoll in Dortmund ist den Mitarbeitern ein besonderer Fall ins Haus geflattert. Ein Graupapagei saß am Dienstag auf der Fensterbank der vierten Etage des Hauptzollamts.
Er ließ sich problemlos ins Haus heben, berichtet der Zoll selbst. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr habe es sich der Vogel auf der Schulter eines Beamten gemütlich gemacht, heißt es. Dann wurde er der Feuerwehr und danach dem Tierschutz übergeben.
Graupapageien stehen unter Naturschutz
"Der Papagei hat sich genau den richtigen Zufluchtsort gesucht. Der Zoll ist zuständig für den Artenschutz", erklärt Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.
Graupapageien sind nach Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung und nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
- Hauptzollamt Dortmund: Pressemitteilung vom 21. April