Handball-Prozess Urteil im Fall Fuhr: DHB muss Kommissions-Arbeit beenden
Auch nach Ansicht des Landgerichts Dortmund muss der Deutsche Handballbund die Arbeit einer eingesetzten Kommission im Fall André Fuhr beenden.
Der Deutsche Handballbund hat im Fall des ehemaligen Trainers André Fuhr auch vor dem Landgericht Dortmund eine Niederlage erlitten. Das Gericht kam in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Urteil, dass der DHB die Arbeit einer eingesetzten, unabhängigen Kommission beenden muss und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Juli. Im Hauptsacheverfahren entschied das Gericht, das im Rahmen der Trainerordnung des DHB ein Disziplinarverfahren einzuleiten sei.
DHB prüft Berufung
Bereits das OLG Hamm hatte entschieden, dass das Einsetzen einer externen Kommission in der Verbandssatzung nicht vorgesehen sei. Der DHB kann gegen das Urteil erneut in Berufung gehen. Dies soll nun sorgfältig entschieden werden.
Fuhr hatte sich dagegen gewehrt, dass der DHB zur Aufarbeitung von Vorwürfen zahlreicher Spielerinnen eine externe Kommission eingesetzt hatte. Die Spielerinnen werfen dem 53-Jährigen Machtmissbrauch und emotionale Gewalt vor. Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen durch die Nationalspielerinnen Mia Zschocke und Amelie Berger im September 2022 hatten sich Borussia Dortmund und der DHB, bei dem Fuhr die U20 trainiert hatte, von Fuhr getrennt.
"Grundsätzliche Auffassung des DHB war und bleibt es hierbei, dass auch in diesem Fall auf Basis der Verbandsautonomie sowie der Satzung des DHB die Einrichtung einer externen und unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung und Prävention zulässig ist. Betroffeneninteressen sowie der nachhaltige Schutz anvertrauter Personen dürfen nicht in den Hintergrund treten", sagte DHB-Präsident Andreas Michelmann in einer ersten Stellungnahme.
Vorsitzende: Keine Signalwirkung für andere Verbände
Vor dem Urteil hatten Beobachter von einer möglichen Signalwirkung für andere Sportverbände in ähnlichen Fällen gesprochen. Die Vorsitzende des Verfahrens verwies aber ausdrücklich auf eine Einzelfallentscheidung, von der nichts auf andere Fälle abzuleiten sei. Im konkreten Fall sei für das Urteil mit ausschlaggebend gewesen, dass Fuhr zu den Vorwürfen nicht befragt worden sei. Das hatte der Coach wiederholt beklagt.
- Nachrichtenagentur dpa